Jemand meint oder möchte vielleicht etwas Gutes, heraus kommt aber etwas Schlechtes.
Gut gemeint ist also nicht unbedingt gut gemacht.
Bei der ethischen Bewertung einer solchen Tat muss man aber dennoch berücksichtigen: gut gemeint ist gut gemeint!
Nach Immanuel Kant ist eine Tat dann ethisch gut, wenn sie zum einen dem kategorischen Imperativ folgt. Diesem folgt sie dann, wenn die Maxime des Willens zugleich zu einer allgemeinen Gesetzgebung werden könnte. In diesem Fall ist man verpflichtet zu dieser Tat (Pflichtethik).
Zum anderen ist sie aber nur dann wirklich ethisch gut, wenn man diesem Prinzip bei Ausführung der Tat auch innerlich zustimmt. Dies ist der Anteil der Gesinnungsethik daran.
Wenn jemand also meint, es ist ethisch gut, Menschen zu helfen, dann kann dies durchaus zurecht zu einem allgemeinen Gesetz werden: Ja, man muss Menschen in Not helfen, immer! (Pflichtethik) Wenn man dann konkret einem Menschen hilft und dies dazu innerlich auch befürwortet, dann ist die Tat eine ethische gute Tat (Anteil der Gesinnungsethik).



Kommentar verfassen