Zäune, das ist derzeit der Haupteinwand, wie ihn etwa der Jurist Mehmet Daimagüler zuletzt noch einmal bei Anne Will formulierte, Zäune führten unweigerlich dazu, dass es „irgendwo auf einen Schießbefehl hinausläuft“. Das ist, vorsichtig formuliert, eine kühne Prophezeiung.Selbst an dem martialisch gesicherten Zaun zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten wird nicht scharf geschossen, ebenso wenig an den Sperranlagen rings um die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla in Marokko.
http://www.zeit.de/2016/06/fluechtlingskrise-grenzen-zuwanderung-loesung-kontigente/komplettansicht
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
RP-Online fährt fort:
Ist es tatsächlich geltende Rechtslage, dass Polizisten an der Grenze von der Schusswaffe Gebrauch machen können, wenn sie eine illegale Einreise verhindern wollen?
Nein. Polizeibeamte müssten bei einem Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen unbewaffnete, sie nicht angreifende Flüchtlinge sogar damit rechnen, dass sie sich selbst strafbar machen.[…] [Falls Flüchtlinge widerrechtlich die deutsche Grenze überqueren sollten…] ist nach BGH-Ansicht zu berücksichtigen, ob es sich um „besonders gefährliche Täter“ oder „eine den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst rechtfertigenden Gefahr“ handele. Dies ist klar nicht der Fall bei Flüchtlingen. „Der Einsatz von Schusswaffen gegen die Flüchtlinge an der Grenze wäre völlig absurd und nicht rechtens.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/afd-debatte-kein-schiessbefehl-an-der-grenze-aid-1.5732516
Lesen Sie sinnvollerweise die in den Quellen oben angegebenen Artikel zum Thema ganz.



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