Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder. Seit vielen Jahren beten Christen gegen den unmenschlichen Umstand an, dass in Österreich lt. § 97 Abs. 1 Ziffer 2, 2. Fall des StGB des so genannten “Abtreibungsparagraphen” ungeborene Kinder mit einer Behinderung bis zum Eintritt der Wehen abgetrieben (sprich: getötet) werden können. Diese so genannte “eugenische Indikation” selektiert Menschen ausschließlich nach dem Kriterium “behindert / nicht behindert” und ist eigentlich ein Verstoß gegen Paragraph 7 des Bundesverfassungsgesetzes. Übrigens widerspricht diese eugenische Indikation auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich mit unterzeichnet hat…
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Trendwende bei Spätabtreibungen? | Der Theolunke
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