NS-Verbrechen müssen verfolgt werden, auch wenn die Angeklagten alt und gebrechlich sind.
Vor dem Landgericht Ellwangen wurde gegen den 93-jährigen Hans Lipschis, der als SS-Mann in Auschwitz eingesetzt war, Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen vor. Schon als vor zwei Jahren gegen den früheren KZ-Wärter John Demjanjuk verhandelt wurde, war zu lesen, es sei der letzte NS-Verbrecherprozess. Ähnliches dürfte nun wieder behauptet werden, doch es ist heute so falsch, wie es bislang immer falsch war…>mehr.
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