Burkhard Conrad. Bürgerinnen und Bürger, deren Handeln im öffentlichen Raum als Liturgie bezeichnet wird?
Dieser Gedanke liegt gar nicht so fern, wenn man sich daran erinnern läßt, daß Liturgie im Griechischen ursprünglich den Dienst meint. In der dritten Auflage des Lexikons “Die Religion in Geschichte und Gegenwart” (1960) liest man zu dem Stichwort: “In seinem ältesten Gebrauch bezeichnet Leiturgia im Griechischen ein verantwortliches öffentliches Amt, eine Pflicht oder einen Dienst (…).”
Heute hat der Begriff der Liturgie eine enger umrissene Semantik und bezeichnet vor allem die Praxis des Gottesdienstes oder mitunter auch diesen Gottesdienst selbst. Mit der umfassenderen griechischen Bedeutung im Hinterkopf wundert es aber nicht, daß der amerikanische Theologe Charles Mathewes in seinem Buch “A Theology of Public Life” (Cambridge 2007) wiederholt von einer Liturgie der Bürgerinnen und Bürger spricht.
Charles Mathewes schreibt:…>mehr.
foto: Katharina Wieland Müller / pixelio.de



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