Stefan Ehrhardt. Der 11. Februar 2013 ist ein Datum für die Geschichtsbücher: Zum zweiten Mal überhaupt in der Geschichte der katholischen Kirche, und zum ersten Mal aus freien Stücken (actus plena libertate), verzichtet ein Papst auf die Fortführung seines Amtes.
Im Gespräch mit Peter Seewald hatte Benedikt XVI. bereits die Umstände eines päpstlichen Rücktritts skizziert:
Wenn ein Papst zur klaren Erkenntnis kommt, dass er physisch, psychisch und geistig den Auftrag seines Amtes nicht mehr bewältigen kann, dann hat er ein Recht und unter Umständen auch eine Pflicht, zurückzutreten.>mehr.
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