Urteil – Hotelbetreiber dürfen grundsätzlich Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Buchung des Gastes bereits bestätigt wurde, urteilte der Bundesgerichtshof. Er hatte über eine Klage des früheren NPD-Chefs Udo Voigt zu entscheiden.
Hotels sind nicht verpflichtet, rechtsextremen Gästen eine Unterkunft zu bieten. Grundsätzlich könnten nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen auf ihr Hausrecht pochen, urteilte am Freitag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Hat der Hotelbetreiber jedoch einmal eine Buchung bestätigt, sei er an die Erfüllung des Vertrages in der Regel gebunden, so die Richter. (AZ: V ZR 115/11)>mehr.
foto:kersy83,flickr.com



Kommentar verfassen