„Derzeit gerät der Iran in die Schlagzeilen aufgrund einer drohenden Steinigung einer iranischen Witwe.
Im Zuge dessen kommt es aufgrund mangelnder Qualifikation und Recherchen einiger Journalisten zu Fehlinformationen über die iranische Justiz, über die Steinigung in der iranischen Praxis und über das laufende Gerichtsverfahren an sich.“
Der folgende Artikel der Seite „irananders.de“ versucht die iranische Denkweise für westliche Leser nachvollziebarer zu machen, auch, wenn man im Westen natürlich von Vornherein lieber ein kategorisches Nein zur Todesstrafe hören würde. Immerhin endet der Artikel folgendermaßen – ein Hoffungsschimmer: „Sie gestand Ehebruch begangen zu haben, widerrief jedoch später. Gemäß iranischem Gesetz dürfte sie nicht gesteinigt werden, da ihr Geständnis jederzeit widerrufbar ist.“ .
Da dieser Artikel missverständlich gedeutet wurde, wurde er offline gestellt bzw. die Verlinkung gelöscht. Ansinnen der theolounge ist es, Verbindendes zu betonen, nicht Trennendes.
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