Karlsruhe/Berlin – Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Debatte um Sterbehilfe neu entfacht.
Die Karlsruher Richter sprachen am Freitag einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage eines mutmaßlichen Patientenwillens sei nicht strafbar.
Dagegen sieht die seit August 2009 geltende gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen eine Schriftform für einen verbindlichen Patientenwillen unbedingt vor. > mehr.
foto: Adrián Afonso,flickr.com



Kommentar verfassen