Bayern. Erweiterte Ausgangssperre

In Bayern ist es so, dass man derzeit in Gegenden, in denen die 7-Tages-Inzidenz über 200 liegt, zwischen 21 und 5 Uhr früher nicht mehr legal draußen unterwegs sein darf. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen.

Der Hintergedanke, der vielleicht nicht jedem auf den ersten Blick deutlich wird, ist vermutlich der, dass dadurch auch Einladungen nicht mehr so ohne weiteres möglich sind. Wenn man unter diesen Bedingungen jemanden zu sich nach Hause einlädt am Abend, dann höchstens noch sehr gute Freunde oder Familie, welche dann über Nacht bleiben müssten.

Klar, dass dadurch natürlich die Kontakte reduziert werden und sich somit auch die Verbreitung des Virus‘ abschwächen dürfte.


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