
Deutschlands geheime Lieferungen an Israel
Es ist eine dieser Zwickmühlen, in denen sich die deutsche Politik immer wieder findet. Eine Zwickmühle, die tief in der eigenen Geschichte und dem Selbstverständnis der Bundesrepublik verwurzelt ist. Nach dem grausamen Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 war die Botschaft aus Berlin klar und unmissverständlich: Deutschland steht an der Seite Israels. Doch was als Akt der Solidarität begann, entwickelte sich hinter den Kulissen zu einem Vorgehen, das nun ernsthafte Fragen zur Rolle Deutschlands, seiner Verantwortung und der Transparenz seines Regierungshandelns aufwirft.
Recherchen der ZEIT haben ein Bild gezeichnet, das viele beunruhigt: Die damalige Ampelregierung hat sich anscheinend mit beträchtlichem Aufwand darum bemüht, entscheidende Waffen und Rüstungsgüter an Israel zu liefern, während sie gleichzeitig alles daransetzte, genau das vor der eigenen Öffentlichkeit geheim zu halten.
Was genau ist passiert?
Unmittelbar nach dem Angriff herrschte Einigkeit. Israel sollte auch mit Waffen unterstützt werden. Doch als die israelische Militäroperation im Gazastreifen anlief und die Zahl der zivilen Opfer dramatisch anstieg, bekamen Teile der Regierung, insbesondere das grün-geführte Außen- und Wirtschaftsministerium, erhebliche Bauchschmerzen. Berichte über mutmaßliche Kriegsverbrechen und Klagen vor internationalen Gerichten machten die Sache nicht einfacher.
Die Reaktion dieser Ministerien war eine Art stiller Protest: Sie begannen, die Genehmigung für bestimmte Exporte, wie Ersatzteile für Panzer, einfach nicht mehr zu bearbeiten. Eine bewusste „Verschleppungstaktik“, um die Lieferungen zu drosseln.
Das Kanzleramt unter Olaf Scholz und die FDP sahen das jedoch völlig anders. Sie drängten darauf, die Lieferungen wieder aufzunehmen. Die Argumente: Israels Recht auf Selbstverteidigung und die strategische Partnerschaft, von der auch die Sicherheit der Bundeswehr abhänge.
Der entscheidende Schachzug kam wohl vom damaligen Kanzlerberater Jens Plötner. Sein Plan, um den internen Widerstand zu umgehen, war so trickreich wie problematisch:
- Portionierung: Statt große Lieferungen auf einen Schlag zu genehmigen, sollten die Exporte in kleinen, monatlichen Chargen freigegeben werden, um kein öffentliches Aufsehen zu erregen.
- Juristische Absicherung: Man bat Israel um eine schriftliche Zusicherung, dass alle deutschen Waffen nur im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden. Eine solche Zusicherung kam, schloss einen Einsatz in Gaza aber nicht explizit aus.
Am Ende setzte sich das Kanzleramt durch, auch weil Kanzler Scholz damit gedroht haben soll, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen. So wurden unter anderem Matador-Raketenwerfer für den Häuserkampf und wichtige Getriebe für Merkava-Panzer genehmigt.
Das vielleicht gravierendste Detail ist jedoch, wie die parlamentarische Kontrolle gezielt umgangen wurde. Normalerweise müssen die Entscheidungen des geheim tagenden Bundessicherheitsrats dem Bundestag gemeldet werden. Doch indem man dort nur „Leitlinien“ formulierte und die Ministerien anwies, danach zu handeln, vermied man formelle Beschlüsse – und damit die Pflicht, das Parlament zu informieren. Ein bürokratischer Trick, um im Verborgenen zu agieren.
Die zentrale Problematik: Staatsräson gegen Völkerrecht
Hier wird der Kern des Problems überdeutlich sichtbar. Die deutsche Politik ist in diesem Punkt von zwei fundamentalen, aber hier widersprüchlichen Prinzipien geleitet:
- Auf der einen Seite steht die deutsche Staatsräson. Sie ergibt sich aus der historischen Verantwortung für den Holocaust und beinhaltet das Bekenntnis zur Sicherheit Israels. Für viele Politiker ist die Unterstützung Israels, auch militärisch, daher nicht verhandelbar.
- Auf der anderen Seite steht die Bindung an das Völkerrecht und die eigenen, strengen Rüstungsexportgesetze. Diese verpflichten Deutschland dazu, keine Waffen in Gebiete zu liefern, in denen ein klares Risiko besteht, dass sie für schwere Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen verwendet werden.
Die Regierung stand also vor der Wahl: Hält sie ihre Zusagen gegenüber Israel ein oder ihre rechtlichen und ethischen Verpflichtungen gegenüber dem Völkerrecht? Sie entschied sich für Ersteres und versuchte, dies durch Geheimhaltung zu verschleiern.
Ethische und völkerrechtliche Bewertung
Ethisch ist das Vorgehen hochproblematisch. Die zentrale Frage lautet: Ist es moralisch vertretbar, Waffen an einen Partner zu liefern, wenn glaubwürdige Berichte über massive zivile Opfer vorliegen? Die Entscheidung, dies im Geheimen zu tun, untergräbt zudem das Fundament einer Demokratie: die Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament. Es erweckt den Eindruck, dass die Regierung wusste, dass ihr Handeln einer öffentlichen Debatte nicht standhalten würde.
Völkerrechtlich bewegt sich das Handeln der Regierung auf extrem dünnem Eis. Sowohl das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz als auch der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren sind hier eindeutig. Lizenzen für Rüstungsexporte sind zu verweigern, wenn das „eindeutige Risiko“ besteht, dass mit den Gütern schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen werden. Angesichts der Berichte des UN-Hochkommissars, von Menschenrechtsorganisationen und der Verfahren vor internationalen Gerichten war dieses Risiko kaum von der Hand zu weisen.
Die von Israel erbetene Zusicherung, das Völkerrecht zu achten, wirkt vor diesem Hintergrund wie der Versuch, sich einen juristischen Schutzschild zu schaffen. Ob ein solches Papier angesichts der realen Lage vor Ort ausreicht, um die rechtlichen Bedenken auszuräumen, ist mehr als fraglich. Im Grunde hat die Regierung ihre politischen Ziele über ihre klaren rechtlichen Verpflichtungen gestellt.
Quelle: Basierend auf dem Artikel „Rüstungsexport nach Israel: Welche Verantwortung trägt Deutschland?“ von Kai Biermann, Alice Bota, Luisa Hommerich, Luise Land, Christina Schmidt und Pia Schreiber, erschienen in DIE ZEIT Nr. 35/2025 am 14. August 2025.



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