
Wenn man die jüngsten Nachrichten um Joe Bidens umfangreiche Begnadigungsaktion betrachtet, könnte man geneigt sein, hier einfach ein weiteres Beispiel für die seit Jahrzehnten gängige Praxis des US-Präsidentenamts zu sehen, vor dem Machtwechsel noch möglichst viele Strafgefangene freizustellen. Tatsächlich weisen aber Bidens jüngste Schritte und die erwarteten Entscheidungen seines designierten Nachfolgers Donald Trump auf einen eklatanten Gegensatz in der Gnadenpolitik der beiden Politiker hin.
Das Prägnante an Bidens Vorgehen: Der amtierende Präsident hat an einem einzigen Tag ca. 1.500 Menschen begnadigt, darunter überwiegend Personen, die seit der Pandemie im Hausarrest lebten sowie einige Häftlinge, die aufgrund gewaltfreier Vergehen, beispielsweise des Besitzes von Marihuana, einsaßen. Die offizielle Begründung – Familien zusammenführen, Integration in die Gesellschaft fördern, Menschlichkeit im Justizsystem stärken – zeugt von einem moralisch-sozialen Anspruch. Bidens Schritt trägt somit den Charakter einer umfassenden Amnestie für eine breite Gruppe von Menschen, die teils als Opfer rigider Strafmaßnahmen gelten. Zyniker mögen einwenden, Biden habe sich damit auch nachträglich für die Begnadigung seines Sohnes Hunter rechtfertigen wollen, die zuvor viel Kritik hervorgerufen hatte. Dennoch bleibt der Grundgestus: möglichst viele Betroffene aus dem Kreislauf der Strafe zu entlassen und symbolisch an die grundlegenden Werte von Mitgefühl und gesellschaftlichem Zusammenhalt zu appellieren.
Dem steht der künftige Präsident Donald Trump gegenüber. Auch er kennt das Instrument der Begnadigung aus seinem ersten Amtszyklus zur Genüge. Damals setzte Trump es zumeist politisch-strategisch ein, etwa um loyalen Gefolgsleuten oder Personen aus dem nahen Umfeld eine zweite Chance zu gewähren. Dass Trump nun, zum Start seiner anstehenden neuen Präsidentschaft, Begnadigungen jener erwägt, die am Sturm auf das US-Kapitol beteiligt waren, unterstreicht diese politisierte Lesart des Gnadenrechts. Hier geht es weniger um die Breitenwirkung oder um die Integration benachteiligter Bürger; vielmehr wird das Recht auf Straferlass zum Instrument der Loyalitätsbelohnung. Die zentrale Botschaft: Wer zu Trumps Anhängerschaft gehört oder zu seiner politischen Mission beigetragen hat, kann auf die Milde des Präsidenten hoffen – unabhängig von der Schwere des Verstoßes gegen die demokratische Ordnung.
Der wesentliche Unterschied zwischen Biden und Trump lässt sich damit klar auf den Punkt bringen: Während Biden sein Begnadigungsrecht als Werkzeug einer umfassenden, moralisch begründeten Korrektur des Justizsystems inszeniert – auch wenn diese Legitimation durch die Begnadigung des eigenen Sohnes einen fahlen Beigeschmack erhält –, nutzt Trump die Präsidialgnade vornehmlich als politisches Druck- und Loyalitätsmittel, um seine Gefolgschaft zu stärken und potenzielle Kritiker in die Schranken zu weisen.
Kurzum: Bidens Amnestie schreit nach dem Bild eines großen Heilers, der Versöhnung, Gemeinschaft und Richtigstellung anstrebt. Trumps Begnadigungen dagegen folgen dem Narrativ eines strengen Patrons, der über Belohnung und Strafe seine Gefolgschaft formt und politische Gefallen einlöst. Dieser Kontrast ist mehr als eine Frage unterschiedlicher Charaktere – er verweist auf grundlegend verschiedene Vorstellungen von Präsidentschaft, Gerechtigkeit und dem gesellschaftlichen Umgang mit Recht und Unrecht.
Quelle und mehr Infos ZEIT ONLINE



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