
Die Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz hat ein gewisses Problemchen. Denn sie hatte die Gelder aus dem Corona-Hilfsfonds, die noch übrig waren, für die eigenen Projekte der grossen Koalition verwendet. Und nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Statement gesetzt: das darf man nicht. Man kann nicht einfach Gelder, die für die eine Sache bewilligt worden waren, für eine andere Sache weiter verwenden.
Aber gut, Schwamm drüber, woher hätte Herr Olaf Scholz so etwas auch wissen sollen, so als ehemaliger Finanzminister.



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