Verkürzte Darstellung der bayerischen Ausgangsbeschränkungen

Hört man sich auf dem Sprachassistenten zu Hause die „Tagesschau in 100 Sekunden“ an, wird dort über die bayerischen Ausgangsbeschränkungen berichtet.

Es heißt dann, in Bayern dürfe man ohne triftigen Grund nicht mehr das Haus oder die Wohnung verlassen, sondern höchstens noch, um zum Arzt, zur Apotheke oder einkaufen zu gehen.

Nicht erwähnt wird, was auch als triftige Gründe zählt: spazierengehen und Sport treiben draußen.

Nicht wird auch erwähnt, was das Wesentliche ist, wenn man rausgeht: dass man sich nicht mehr als Gruppe versammeln darf. Alleine darf man aber rausgehen zum Spazieren oder Sport treiben, auch mit ein paar Leuten darf man das machen, sofern man mit diesen zusammen wohnt.

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind erlaubt, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Gruppenbildungen sind untersagt. Mit dem Hund Gassi gehen ist erlaubt.

Quelle.

Man stellt also fest, dass bei der Komprimierung von Nachrichten auf 100 Sekunden manchmal das ein oder andere nicht ganz unwichtige Detail wegfällt.

Diese Ungenauigkeit in der Darstellung ist mir nun aber schon bei einigen Medien aufgefallen, vor wenigen Minuten sogar in den Nachrichten des Infosenders „B5 aktuell“.


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Kommentare

Ein Kommentar zu „Verkürzte Darstellung der bayerischen Ausgangsbeschränkungen“

  1. […] wirkt angsteinflößend. Denn was die Lautsprecherwagen nicht sagen, ist das, was man ja auch noch tun darf. Draußen spazieren gehen oder Sport treiben, solange man dies alleine tut oder ausschließlich mit […]

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