Gedanken zum mordenden Krankenpfleger Niels H.

Niels H. ist verurteilt worden. Wollte man das StGB, das Strafgesetzbuch, um einen Paragraphen erweitern, könnte er wie folgt lauten:

§X. Wer Patienten, zu deren Wohl man eigentlich verpflichtet ist, aus eigennützigen Gründen zuerst Medikamente in einer Dosis verabreicht, die den Tod herbeiführen, sodass man diese Patienten dann reanimieren muss, was man selber tut, um vermeintlich gut dazustehen vor den Kollegen und als derjenige zu gelten, der am meisten Menschen reanimiert hat, ist, wenn er auf diese Weise 85 oder mehr Morde begangen hat, mit einem künftigen Berufsverbot in dieser Sparte zu belegen mit einer Freiheitsstrafe nicht unter Lebenslänglich zu bestrafen.

Oder etwas kürzer:

Du sollst als Pflegepersonal deine Patienten nicht ermorden, auch dann nicht, wenn es dir vielleicht gerade in den Kram passt.

 


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