Grundgesetz, Artikel 0

Viele Leute glauben, das deutsche Grundgesetz beginne erst mit Artikel 1, vergessen aber den Vorsatz. Hier noch mal zu Erinnerung der Artikel 0:

„Jeder Bürger und nicht Bürger und jeder, der irgendwie ansatzweise einen Führerschein und ein Auto hat oder sich für die Autobahn verschaffen kann, darf und soll und muss auf deutschen Autobahnen so schnell rasen, wie er nur kann, sodass er, wenn er rechts und links zum Fenster rausschaut, nur noch Streifen sieht. Lichtgeschwindigkeit ist erlaubt und erwünscht. Rücksicht auf Schwächere gilt den Deutschen durchaus als nachdenkenswerter Ansatz, nicht jedoch auf Autobahnen.“

Was den Deutschen das Rasen auf Autobahnen ist, ist den US-Amerikanern das Besitzen einer Waffe.

Hat halt jeder so seine Vorlieben.

Und mal ehrlich gesagt, ich bin mir gar nicht sicher, ob es auf der Welt überhaupt noch ein anderes Land gibt, in dem man mit unbegrenzt hoher Geschwindigkeit über die Autobahnen rasen darf. Falls nicht, wäre Deutschland ja das letzte Land, das überhaupt Tachos in Autos rechtfertigen würde, bei denen die Anzeige mehr als Tempo 130 oder 140 kmh darstellt. Die letzte Bastion der Raser gewissermaßen. Gäbe es in Deutschland eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Autobahnen, wüsste man gar nicht, an was man sich erinnern sollte, wenn man an Deutschland denkt. Höchstens Hitler fiele einem vielleicht noch ein. Dann doch lieber Rasen auf Autobahnen. Oder.


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Kommentare

2 Kommentare zu „Grundgesetz, Artikel 0“

  1. Über die amerikanische Waffengestze darf man sich nicht mockieren, wenn man mit 250 über die Autobahnen brettert.
    Mir fällt manchmal auf, dass manche Raser*innen von ihren Geschwindigkeiten erzählen wie von Trophäen. KM-Zähler, die bei 130 km/h aufhören, verschafft mir gerade eine Impuls. Was würde passieren, wenn es Geschwindigkeitsangaben ab 130 km/h nicht mehr gäbe?

  2. Gute Idee…würde das Rasen schon weit weniger attraktiv machen…

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