Paragraph 219a

Mit einer Mehrheit von 371 zu 277 Abgeordneten wurde im Bundestag heute die Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.

Demnach dürfen Ärzte in Zukunft auch auf ihrer Homepage darauf hinweisen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Zu weiterführenden Informationen müssen sie aber auf Beratungsstellen, Ärztekammern und Behörden verweisen.

Man wird aber nun sicherlich keinen Boom von Schwangerschaftsabbrüche befürchten müssen. Denn praktisch keine Frau dürfte so einen Eingriff machen lassen, wenn sie nicht massive Gründe dafür hätte.

Und es ist ja besser, dass eine Frau und auch ihr zugehöriger Mann nicht irgendwo in dunklen Gassen hinter dem Hauptbahnhof und hinter vorgehaltener Hand in Erfahrung bringen müssen, wo man notfalls einen Schwangerschaftsabbruch durchführen könnte.

Klar, ungeborenes Leben sollte natürlich geschützt werden. Aber das Leben der Frau und der potentiellen künftigen Mutter natürlich ebenfalls.


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