Menschenrecht auf Migration | Jobo72’s Weblog

Es gibt kein „Menschenrecht auf Migration“. Dabei waren wir in Europa schon einmal auf dem Weg dorthin. Francisco de Vitoria, um das epochale Entdeckungsjahr 1492 im kastilischen Burgos geboren, entwarf die Vision einer einig existierenden Menschheit (totus orbis), die in ihrer Verschiedenheit hinsichtlich Rasse, Kultur und Religion als universale Weltgemeinschaft, als res publica aller Nationen, allein das abstrakte Völkerrecht zur konstitutionellen Basis erheben darf und nicht etwa tradierte und rein theologisch begründete Überlegenheitsansprüche einer Minderheit. Kultureller Pluralismus, der den Anderen zur Toleranz nötigt, ist bei Vitoria an universalistische Prinzipien gebunden, die eine frühe Form von Menschenrechten darstellen. Mit dem Begriff des totus orbis entstehen so symmetrische Beziehungen, die durch das Völkerrecht im Geiste der Toleranz geregelt werden…

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