Am Ende meines vergangenen Beitrags schrieb ich davon, dass das Naturrecht uns vor den “schlimmsten Zumutungen” bewahren könnte. Was war mit dieser Schlussbemerkung gemeint?
Gemeint war, was unter anderem nach 1945 im Rückblick auf das nationalsozialistische Terrorregime erkannt wurde: Es gibt “Verbrechen gegen die Menschlichkeit”. Diese sind bestimmt als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“ (Nachweis hier)…