Josef Bordat. Ein muslimisches Mädchen muss am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen, soweit es dafür einen Ganzkörperbadeanzug („Burkini“) gibt. Das urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 6 C 25/12).
Drei Anmerkungen zur Debatte.
1. Wir müssen hier wohl zunächst zwei Dinge unterscheiden: Erstens, ob wir den Fall in der Sache nachvollziehen können (das kann ich beispielsweise nicht, da ich der Meinung bin, dass…>mehr.
foto: Morellino / pixelio.de



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