Josef Bordat. Wir wissen, dass Kinder gegenüber Erwachsenen keine gleichberechtigten Partner sein können, weil sie ihnen körperlich, psychisch, kognitiv und sprachlich unterlegen sind. Hinzu kommt, dass Kinder auf die emotionale und soziale Fürsorge Erwachsener angewiesen und Erwachsenen rechtlich unterstellt sind. Kinder können aus diesen Gründen sexuelle Kontakte mit Erwachsenen nicht selbstbestimmt ablehnen oder ihnen zustimmen, und wenn sie dies zu tun vorgeben, dann als Strategie, um die eigene Machtlosigkeit und das sie verletzende Verhalten des Täters einordnen bzw. um die grauenvolle Situation überhaupt ertragen zu können. Aufgrund dieses strukturellen Machtgefälles ist jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Erwachsenen und einem Kind sexueller Missbrauch und gehört bestraft. Das sollte Konsens sein. Ist es heute auch, war es aber nicht immer. Ein Blick zurück – durchaus im Zorn…>mehr.
foto:Thorben Wengert / pixelio.de



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