Plumpe Schmähung

Josef Bordat. Manchmal ist die Sache so einfach: Das Landgericht Köln verbietet den Vertrieb eines T-Shirts mit der Aufschrift „Scheiß RTL“. Die Begründung: Dies sei eine „plumpe Schmähung“. Dabei hatte RTL nicht wegen des „Scheiß“, sondern wegen des „RTL“ (samt Logo) geklagt – Rechtsgrund: Markenschutz.

Entwarnung also für alle Aufklärer: Religion, Glaube und Personen, denen Religion und Glaube etwas bedeutet, dürfen weiter in Wort und Bild geschmäht werden. Auch plump. Schließlich handelt es sich nicht um Marken, sondern nur um Menschen.

(Originalpost: >Josef Bordat)

foto: Daniele Oberti, deadstar 2.1 flickr.com


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Kommentare

2 Kommentare zu „Plumpe Schmähung“

  1. Nur dürfte sich der Esel in diesem Zusammenhang beleidigt fühlen. 😉

  2. Stimmt, aber der arme Esel kann ja nicht klagen. Oder ihm ists einfach – egal. Vielleicht die beste Art, mit sowas umzugehen.

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