Selbsterklärte Verteidiger des Kindeswohls wettern gegen die Jungen-Beschneidung. Dabei ist ihnen keine Übertreibung zu billig, kommentiert Ludwig Greven.
Wie gut, dass das Kölner Landgericht die nicht medizinisch indizierte Beschneidung von Jungen als „Körperverletzung“ eingestuft hat. Seitdem können alle, denen religiöse Rituale aller Art schon immer ein Gräuel waren, insbesondere bei Juden und Muslimen, ihren Ressentiments freie Bahn lassen – unter dem Deckmantel des Säkularismus und des Kinderschutzes.>mehr.
foto: azri, semuthutan,flickr.com



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