Via Josef Bordat. In Deutschland ist es verboten, Glaubensbekenntnisse, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungs-vereinigungen öffentlich zu beleidigen. Strafbar ist die Beleidigung allerdings nur dann, wenn sie zudem „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Das steht in § 166 StGB.
Aufgrund von jenem § 166 StGB hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen den Betreiber einer Internetseite erhoben, der die Römisch-Katholische Kirche eine „Kinderficker-Sekte“ genannt hatte. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah darin keine strafbare Beleidigung. Es stört also nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten den „öffentlichen Frieden“ nicht, wenn ein Drittel der…>mehr.
foto:Quinn Dombrowski,quinn.anya,flickr.com



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