Niemand hat ein Recht auf staatliche Sterbehilfe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der Sterbehilfe vom Staat verlangt hatte. Solch ein Recht sei nicht einforderbar.

Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention kann kein Recht auf staatliche Sterbehilfe abgeleitet werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat deshalb in Übereinstimmung mit früheren Entscheidungen in Straßburg die Beschwerde eines 58-jährigen Mannes aus Meltingen gegen die Schweiz abgewiesen.> mehr.

foto: TPCOM,flickr.com


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Kommentare

Ein Kommentar zu „Niemand hat ein Recht auf staatliche Sterbehilfe“

  1. Die Adamello- und Presanellagruppe…

    Ich lese häufig Ihr Blog und finde es immer sehr interessant. Dachte, es sei an der Zeit, ich lasse Sie das mal wissen, machen sie weiter mit ihrer großartigen Arbeit…

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