
Die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz haben am 23. Mai Geburtstag. Es ist in diesem Jahr immerhin schon der 77ste.
Dass es überhaupt mal so alt werden würde, das Grundgesetz, hätten am wenigsten wohl diejenigen vermutet, die es verfasst und beschlossen haben, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Denn zunächst ging es darum, mit dem Grundgesetz eine Art „Notverfassung“ für einen begrenzten Zeitraum zu schaffen, um dem „staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“, wie es in der ursprünglichen Fassung der Präambel unmissverständlich heißt. Das Grundgesetz war als Provisorium gedacht, ein Begriff, der schon im Bericht des Herrenchiemseer Verfassungskonvents vom August 1948 auftaucht, also noch vor den eigentlichen Beratungen. Von Anfang an war also klar: Was hier erarbeitet wird, soll keinen Bestand haben. Daher betonte der Parlamentarische Rat auch begrifflich die Vorläufigkeit seiner Legislation und sprach nicht – in Kontinuität zur Paulskirchenverfassung (1849), zur Verfassung des Deutschen Kaiserreichs (1871) und zur Weimarer Reichsverfassung (1919) – von einer „Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“, sondern von einem „Grundgesetz“, das auch nur „für die“ Bundesrepublik Deutschland gelten solle. Neben den Übergangsaspekt tritt der Servicecharakter.
Der Grund dafür lag nicht in Vorbehalten der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs. Es waren die Mitglieder des Parlamentarischen Rates selbst, die keine Verfassung von Dauer wollten, sondern eben nur ein vorläufiges Dokument für die West-Zonen, denn die Teilung Deutschland zeichnete sich im Winter 1948/49 – mitten in der Sitzungsperiode – schon deutlich ab. Eine Verfassung hätte die Tür zur Einheit zugeschlagen, die man offen halte wollte. Denn die 65 Parlamentarier – 61 Männer und vier Frauen – fühlten sich berufen, auch für die zu sprechen „denen mitzuwirken versagt war“ (Präambel GG, a. F.). Als es dann dazu kam, dass Mitwirkung möglich wurde, weil die „Deutschen in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“ (Präambel GG) hatten, nach Mauerfall (1989) und Wiedervereinigung (1990) war das Provisorium schon soweit etabliert, dass sich das neue Deutschland aufgrund des inzwischen obsoleten Beitrittsartikels 23 GG a. F. konstituierte. Die „Neuen Bundesländer“ sind einfach dem Grundgesetz beigetreten. Das haben viele Menschen, zumal diejenigen, die dort leben, nicht verstanden. Sie hatten sich eine neue Verfassung im Rahmen eines gesamtdeutschen Konstitutionsprozesses erhofft.
Einige haben diese Hoffnung immer noch und beziehen sich dabei auf den Artikel 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Das verstehen einige Menschen (bewusst) falsch, nämlich als Aufruf, das Grundgesetz durch eine Verfassung zu ersetzen. Zumindest sehen sie darin ein Einfallstor, um die staatliche Ordnung Deutschlands gewissermaßen putschartig zu beseitigen. Antizipiert wird diese herbeiphantasierte Option durch Ignoranz und Missachtung der Staatsgewalt hier und heute. Gerade in Ostdeutschland haben staatskritische Bewegungen Zulauf, so genannte „Reichsbürger“, die gerade in ihrer verschwörerisch-pseudoheroischen Renitenz Sympathien bei denen gewinnen, die sich vom Staat im Stich gelassen fühlen – ob zu Recht oder zu Unrecht. Einige wünschen sich nicht den schlanken Staat, der dem Bürger Möglichkeiten schafft, sondern den starken „Über-Staat“, der für alles „sorgt“. Das ist nicht ganz ungefährlich.
Weit gefährlicher ist jedoch, dass neben einigen tausend offen provokativ lebenden „Reichsbürgern“ viele Menschen im Osten Deutschlands nicht zufrieden sind mit Staat und System. Laut einer Umfrage vom Februar 2009, durchgeführt vom Institut „Infratest dimap“, stimmten 77 Prozent der Westdeutschen der Aussage „Ich bin stolz auf das Grundgesetz“ zu, bei den Ostdeutschen waren es nur 65 Prozent. Und das obwohl hinsichtlich des Patriotismus der Osten dem Westen in nichts nachsteht, im Gegenteil: „Ich liebe mein Land“ behaupten 85 Prozent der West- und 86 Prozent der Ostdeutschen.
Ungeachtet der Frage, ob man überhaupt auf eine Norm „stolz“ sein und gegenüber einem Land Gefühle von „Liebe“ entwickeln kann, zeigen sich in Bezug auf den Osten signifikant große Vorbehalte gegenüber jenem Normenkatalog, der Staat und System grundlegend konstituiert – ein Drittel, das ist keine Splittergruppe. Die Wahlergebnisse der letzten Jahre (nicht nur, aber vor allem in den „Neuen Ländern“) zeigen auch den Wunsch nach einem grundlegenden Wandel innerhalb der staatlichen Ordnung – oder gar deren Aufhebung. Aktuelle Umfragen zeigen, dass in Deutschland ein Drittel der Menschen unserer verfassungsmäßigen Grundordnung kritisch bis ablehnend gegenübersteht und in der Folge extremistische Parteien wählt.
Die Mehrheit der Deutschen ist jedoch im Großen und Ganzen zufrieden mit dem Grundgesetz. In einer Umfrage vom April 2024 – zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes – bezeichneten 73 Prozent der Befragten die deutsche Verfassung als „gut“ (sehr gut / eher gut) und nur 16 Prozent als „schlecht“ (sehr schlecht / eher schlecht). Das ist eine relativ große Zustimmung, gemessen an der spürbaren Fragmentierung unserer Gesellschaft.
Ich denke, wir haben allen Grund, auf unser Grundgesetz „stolz“ zu sein und es „gut“ zu finden. Viele verfassungsgebende Organe im postkommunistischen Ost-Europa haben sich nach 1989 daran orientiert. Die Verfassung, die eigentlich gar nicht als solche gedacht war, wurde vierzig Jahre später zum Vorbild für viele neue Verfassungen. Ironie der Geschichte.
Josef Bordat



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