In Deutschland feiert man derzeit 70 Jahre Grundgesetz, also die deutsche Verfassung, die unter anderem auch die Todesstrafe verbietet.
Die Mehrheit der Deutschen ist mittlerweile gegen die Todesstrafe, was natürlich eine sehr positive Entwicklung ist.
Trotzdem kann es immer noch vereinzelt Menschen geben, die die Todesstrafe befürworten. Natürlich nicht für sich selber, aber für andere. Es kommt immer immer auf die Perspektive an, aus der heraus man sich dem Thema nähert.
Aber egal, Leute, die die Todesstrafe befürworten, argumentieren gerne so, dass damit ja Recht geschaffen werde. Der Gerechtigkeit solle genüge getan werden.
Allerdings, was ist gerecht daran, wenn der Staat einen Menschen tötet? Das sind keine ehernen Beweggründe, sondern niedere. Denn der durch hübsche vermeintlich ehrenwerte Absichten verschleierte Beweggrund heißt eigentlich bei genauerem Hinsehen: Rache. Diese Leute wollen Rache für einen Tod.
Nun gibt es natürlich durchaus dramatische Morde, bei denen es naheliegend oder zumindest nachvollziehbar wäre, Rache zu fordern. Aber was wäre das für ein Staat, dessen Gesetzgebung auf dem aus einem Affekt heraus gewachsenen Verlangen beruhen würde, ebenfalls einen Menschen zu töten? In einem solchen Staat würde man nicht unbedingt leben wollen.
Ein Argument gegen die Todesstrafe ist auf jeden Fall das folgende:
Wenn der Staat einen Mörder ebenfalls ermorden würde, hätte man nicht null Morde, sondern zwei.
Die staatlich vorgenommene Ermordung eines Mörders annulliert nämlich einen Mord nicht. Sondern verdoppelt ihn.



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