EU-Kennzeichnungspflicht für Novichok-Nervengift

Nachdem in Großbritannien vor einigen Wochen der russische Ex-Agent Skripal und seine Tochter Opfer eines Angriffs mit dem als Kampfstoff klassifizierten, russischen Nervengift Novichok geworden sind und nun immer noch um ihr Leben ringen und das Ganze zu einer weiteren Abkühlung der diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und Russland geführt hat sowie die Länder derzeit wechselseitig Diplomaten ausweisen, kommt Kritik nun auch von anderer Seite.

Der deutsche Verbraucherschutzbund nämlich möchte eine Kennzeichnungspflicht für Kampfstoffe und Nervengifte wie Novichok eingeführt und auch auf EU-Ebene durchgesetzt wissen. Sowohl auf Täter- wie auch auf Opferseite sei es wichtig, über die möglichen gesundheitsgefährdenden Risiken des Nervengifts informiert zu werden. So solle jeder Packung Novichok künftig, ähnlich wie bei Arzneimitteln, anstelle eines Beipackzettels zumindest ein Aufkleber mit einem Warnhinweis beiliegen, welcher beispielsweise in der Nähe von mit Novichok eingeschmierten Türklinken angebracht werden müsse. Die Aufklärungspflicht diesbezüglich von potentiellen Opfern sei in der EU eine Selbstverständlichkeit. Solange Großbritannien noch EU-Mitglied sei, gelte dies natürlich auch für Großbritannien.

Der Schutzbund russischer Ex-Agenten reagierte vorsichtig optimistisch auf die Ankündigung der EU, wohingegen der Interessenverband aktiver russischer Agenten auf erschwerte Arbeitsbedingungen hinwies und sich eher ablehnend äußerte.


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Kommentare

Ein Kommentar zu „EU-Kennzeichnungspflicht für Novichok-Nervengift“

  1. April April

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