Wie die AfD sich selbst als Verfassungsfeind identifiziert

Die entlarvende Reaktion

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hielt am historisch bedeutsamen 9. November eine Rede über die Wehrhaftigkeit der Demokratie. Er sprach von einem Parteiverbot als „Ultima Ratio“ – dem letzten Mittel – gegen Kräfte, welche die Verfassung ablehnen. Entscheidend ist: Er nannte keine Partei.

Die Reaktion aus der AfD-Spitze erfolgte prompt und heftig. Alice Weidel und Bernd Baumann zeigten sich empört. Baumann warf dem Bundespräsidenten „Amtsmissbrauch“ vor und unterstellte ihm, die AfD „in eine Reihe mit den Nazimördern“ stellen zu wollen.

Diese Reaktion ist in ihrer unfreiwilligen Deutlichkeit kaum zu überbieten. Indem die AfD-Führung eine abstrakte Warnung vor Verfassungsfeinden direkt und aggressiv auf sich selbst bezog, vollzog sie eine öffentliche Selbst-Identifikation. Niemand außer der AfD selbst zog die Verbindung zwischen Steinmeiers Worten und der Partei.

Besonders entlarvend ist die Wortwahl von Bernd Baumann. Steinmeier sprach von Verfassungsfeinden; Baumann assoziierte diesen Begriff offenbar unmittelbar mit „Nazimördern“ – eine Brücke, die ausschließlich er selbst baute. Psychologisch gesehen ist dies eine klassische Selbstoffenbarung: Die Verteidigung verrät, wovon man sich angegriffen fühlt. Weidels Vorwurf der „parteipolitischen Motivation“ verstärkt diesen Eindruck, da sie sich über einen Angriff auf ihre Partei beklagte, den der Bundespräsident mit keinem Wort formuliert hatte.

Ein politisches Eigentor

Die AfD hätte die Rede ignorieren oder ihr abstrakt zustimmen können. Stattdessen wählte sie die defensive Hysterie gegen einen nicht erfolgten Angriff. Die Partei demonstrierte damit eindrücklich, dass sie sich selbst in der Rolle des Verfassungsfeindes sieht, den Steinmeier umschrieb. Selten hat sich eine Partei so effizient selbst demaskiert.

Quelle: DIE ZEIT, Reuters, AFP (via ZEIT Online, 10. November 2025)


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Kommentare

12 Kommentare zu „Wie die AfD sich selbst als Verfassungsfeind identifiziert“

  1. Avatar von Klaus K.
    Klaus K.

    Daß Steinmeier ausschließlich die AfD meint, ist unstrittig. Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie das auch so verstanden haben.
    Steinmeier ist halt ein Apparatschik, der seine Herkunft aus der SPD, die vom Wähler mißachtet wird, nicht verleugnen kann. Damit sich diese 14-Prozent-SPD wie eine 40-Prozent-Partei aufspielen kann, muß mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt sein: Die Brandmauer hält oder die AfD wird verboten.
    Das macht die Rede Steinmeiers ebenso nachvollziehbar wie erbärmlich.

  2. Avatar von Petra Maria Mayer
    Petra Maria Mayer

    Dieses politische Eigentor der AfD erinnert mich an einen Bibelvers: „Sie werden fliehen, wie man vor dem Schwert flieht, und fallen, obwohl sie niemand verfolgt.“ (3. Mose 26,36)

  3. Avatar von Agricola
    Agricola

    Im Gegensatz zu den linken Medien, die Sie zitieren, bewertet Julian Reichelt diese Rede als plumpe Phrasendrescherei. Sein Kommentar mag stellenweise etwas reißerisch sein, aber vom Inhalt her ist er in Ordnung.

  4. Hallo Agricola,

    Ihr Kommentar verharmlost den Kern von Reichelts Artikel.

    Das Problem ist, dass der „reißerische“ Stil nicht vom „Inhalt“ zu trennen ist. Der Stil ist hier der Inhalt.

    Reichelt behauptet ja nicht nur „plump“, sondern ganz konkret, der Bundespräsident fordere:

    – Ein Oppositionsverbot (das er mit dem Ermächtigungsgesetz gleichsetzt).

    – Die totale Zensur und „Gedankenkontrolle“.

    – Einen Aufruf zur Gewalt an die „militante Antifa“.

    Das sind keine Lappalien, sondern extreme inhaltliche Interpretationen, die Steinmeier aktiv verfassungsfeindliche Absichten unterstellen.

    Schließen Sie sich diesen extremen inhaltlichen Interpretationen ernsthaft an und finden Sie das „in Ordnung“?

  5. Avatar von Agricola
    Agricola

    Meinen Sie ein Oppositionsverbot, das den Linksparteien mit dem Tag der Urteilsverkündung in nahezu allen Parlamenten und Gemeinderäten dieses Landes die absolute Mehrheit oder gar eine zweidrittel Mehrheit verschafft, wäre demokratisch?
    Um mal von den elenden Nazivergleichen wegzukommen: Ulbricht sagte einst „Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten“. Steinmeier hat in seiner Rede versucht, es demokratisch aussehen zu lassen.

  6. Ich glaube, Sie konstruieren sich da was zusammen.

  7. Avatar von Agricola
    Agricola

    Es ist leider so. Bei einem Parteiverbot erlöschen alle Mandate ihre Mitglieder. Was das für die Mehrheitsverhältnisse bedeutet, siehe oben.

  8. Dagegen gibt es ja ein einfaches Mittel, an welches sich eigentlich (fast) alle Parteien halten: sich im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit bewegen.

    Für Parteien jedoch, die das nicht tun, gibt es im deutschen Rechtsstaat gewisse Regelungen, um zu vermeiden, dass sich Dinge wie 1933 wiederholen können.
    Das Ziel des Rechtsstaates ist es nämlich, die Demokratie zu erhalten und die Rechtsstaatlichkeit und die im Grundgesetz garantierten Rechte. Eigentlich nicht so schwer zu verstehen, oder?

  9. Avatar von Agricola
    Agricola

    Das Narrativ von der Verfassungsfeindlichkeit der AfD beruht – zumindest laut Verfassungsschutzbericht – auf der Unterscheidung zwischen deutscher Nation und deutscher Staatsbürgerschaft. Das ist wirklich etwas albern.

    Kriminelles oder gar umstürzlerisches Verhalten kann man der AfD selbst beim schlechtesten Willen nicht unterstellen, insofern ist Ihre Aussage von der Bewegung im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit nur eine Nebelkerze.
    Was von der AfD wirklich gefordert wird, ist dieselbe Unterwerfung unter den grünwoken Mainstream, die die Union bereits unter Merkel vollzogen hat. Das wird die AfD zum Verrecken nicht tun, jedenfalls nicht, so weit ich das von außen beurteilen kann.
    Damit ist und bleibt die AfD für viele Wähler attraktiv, die weder ihr kleines Häuschen noch ihren Arbeitsplatz dem Klimagötzen opfern wollen, sowie für die, die die Hochzeit eines schwulen Quartetts nicht für die Krönung der Zivilisation, sondern für einen Höhepunkt der Dekadenz halten.
    Da die gegenwärtige Regierung Klingbeil/Merz vielmehr alles unternimmt, die AfD hochzupäppeln, wird es in der Tat auf ein AfD-Verbot hinauslaufen. Sonst wird der Wähler die AfD so stark machen, daß gegen sie nicht mehr regiert werden kann.
    Dann wird Deutschland in derselben Demokratieliga spielen wie Erdogans Türkei und ich bin jetzt schon gespannt darauf, welche sprachlichen Klimmzüge man veranstalten wird, um dann den Niedergang der deutschen Demokratie der AfD in die Schuhe zu schieben.

  10. Hallo Agricola,

    Ihr Kommentar enthält mehrere grundlegende Fehleinschätzungen und Falschdarstellungen, die den Kern der Debatte völlig verkennen. Gehen wir sie der Reihe nach durch:

    1. Die „alberne“ Unterscheidung (Nation vs. Staatsbürgerschaft): Sie nennen die Unterscheidung zwischen einem ethnisch-völkischen Nationsbegriff und der Staatsbürgerschaft „albern“. Das ist eine massive Verharmlosung des zentralen Punktes. Wenn der Verfassungsschutz dies (und anderes) als Beleg anführt, geht es nicht um Semantik. Es geht darum, dass dieser völkische Begriff darauf abzielt, deutschen Staatsbürgern (die nicht in dieses ethnische Bild passen) ihre Menschenwürde (Artikel 1 GG) und ihre gleichen Rechte (Artikel 3 GG) abzusprechen. Das ist kein „alberner“ Streit, sondern berührt den unantastbaren Kern des Grundgesetzes.

    2. Die „Nebelkerze“ der Rechtsstaatlichkeit: Sie behaupten, man könne der AfD kein „kriminelles oder gar umstürzlerisches Verhalten“ unterstellen. Damit verwechseln Sie (bewusst oder unbewusst) Strafrecht mit Verfassungsrecht. Um verfassungsfeindlich zu sein, muss eine Partei keinen bewaffneten Putsch planen. Es reicht laut Grundgesetz (Art. 21) völlig aus, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Wenn eine Partei systematisch gegen die Menschenwürde agitiert, stellt sie sich außerhalb dieser Ordnung. Das ist keine „Nebelkerze“, sondern der Kern der Definition von Verfassungsfeindlichkeit.

    3. Der Strohmann „Grünwoker Mainstream“: Sie stellen es so dar, als ginge es bei der Debatte nur darum, dass die AfD sich nicht dem „grünwoken Mainstream“ (Klima, „schwules Quartett“) unterwerfe. Das ist ein klassischer Strohmann. Es geht bei einem Parteiverbotsverfahren niemals um politische Inhalte wie Klimapolitik, Wirtschaftspolitik oder Gesellschaftsbilder. Eine Partei kann all das, was Sie nennen, ablehnen und wäre trotzdem völlig verfassungskonform. Es geht ausschließlich um die Frage: Respektiert die Partei die unveränderlichen Kernelemente des Grundgesetzes (Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit) oder will sie diese aktiv beseitigen? Ihre Vermischung von unliebsamer Politik mit Verfassungsfeindlichkeit dient nur der Verschleierung.

    4. Der irreführende Türkei-Vergleich: Ihr Vergleich eines AfD-Verbots mit „Erdogans Türkei“ ist grob falsch und stellt die Tatsachen auf den Kopf. In der Türkei werden Oppositionsparteien oft willkürlich durch ein autokratisches Regime verboten, um politische Konkurrenten auszuschalten und die Macht zu sichern. In Deutschland ist ein Parteiverbot (Artikel 21 GG) eine extrem hohe Hürde. Es wird nicht von der Regierung (Klingbeil/Merz) entschieden, sondern muss beim völlig unabhängigen Bundesverfassungsgericht beantragt und dort nach einem langen, rechtsstaatlichen Verfahren hieb- und stichfest bewiesen werden. Dieser Mechanismus (die „wehrhafte Demokratie“) ist gerade die Lehre aus dem Scheitern von Weimar und 1933, um die Demokratie vor jenen zu schützen, die sie abschaffen wollen. Es ist das genaue Gegenteil von Erdogans Vorgehen.

    Ihre Argumentation zielt darauf ab, die AfD als Opfer einer politischen Meinungsdiktatur darzustellen, während Sie die tatsächlichen, rechtlichen Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit gezielt ignorieren oder verharmlosen.

  11. Danke für den Kommentar!

  12. Hallo Klaus,

    Sie verkennen den Punkt und stellen zwei Dinge falsch dar:

    1. Es ist eben nicht unstrittig. Das ist der Kern des Artikels. Steinmeier hat abstrakt von Verfassungsfeinden gesprochen. Die AfD-Führung hat diese Aussage als einzige sofort und aggressiv auf sich bezogen. Das ist eine Selbst-Identifikation, keine Fremdzuschreibung durch den Bundespräsidenten.

    2. Sie verwechseln Inhalt mit Motiv. Sie unterstellen Steinmeier rein parteipolitische Motive (SPD-Prozente, „Apparatschik“), um sich mit dem Inhalt seiner Rede nicht auseinandersetzen zu müssen. Es ging ihm um die Wehrhaftigkeit der Demokratie (eine Lehre aus 1933), nicht um Umfragewerte der SPD.

    Indem Sie die Debatte auf parteipolitisches Kalkül reduzieren, tun Sie genau das, was Sie Steinmeier vorwerfen: Sie ignorieren die neutrale, überparteiliche Sorge um das Grundgesetz.

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