Eine UN-Resolution, welche die völkerrechtswidrige Annexion von ukrainischen Gebieten an Russland verurteilt, wurde wie erwartet von Russland durch ein Veto blockiert.
Viele Staaten verurteilen die völkerrechtswidrige Annexion von ukrainischem Staatsgebiet durch Russland.
Das sollte sich auch in der Sprachregelung wiederfinden. Bisher sprechen Politiker und Medien, vielleicht der Einfachheit halber, oft nur von “Annexion”. Um deutlich zu machen, dass das russische Vorgehen völkerrechtswidrig, undemokratisch und eine Farce ist, sollte man korrekterweise dieses Wort nicht mehr alleine verwenden und stattdessen künftig von “völkerrechtswidriger Annexion” sprechen, wie es teilweise, aber nicht durchgehend vorkommt.
Denn Sprache konstruiert Wirklichkeit. Spricht man nämlich weiterhin nur von “Annexion” , wissen zwar die Fachleute mit dem Begriff etwas anzufangen und verstehen, dass der Begriff eine erzwungene Eingliederung eines bis dahin unter Fremdherrschaft stehenden Staates in diesen fremden Staat bedeutet.
Die meisten Menschen jedoch dürften mit dem Begriff Annexion nicht allzu viel verbinden und ihn bestenfalls für sich im Kopf als “Eingliederung” verstehen, was ja der lateinische Ursprung auch meint: “annectere” = “verbinden, hinzufügen”, “annexio” = “Verknüpfung”. Der zentrale Punkt aber, dass hier nämlich von russischer Seite aus verbrecherisch gehandelt wurde, wird so für viele Menschen durch den relativ neutral klingenden Begriff der “Annexion” verschleiert.
Ein Autodieb kann an einem gestohlenen Auto kein Eigentum erwerben, selbst dann nicht, wenn er sich selber eine Urkunde über den Erwerb ausstellt. Würde man nun hier nur von “Eingliederung” des Diebesgutes ins Eigentum des Diebes sprechen, würde man so sprachlich dessen Vorgehen legitimieren. Analog dazu sollte man die völkerrechtswidrige Eingliederung eines besetzten Staates in einen Aggressorstaat auch nicht einfach nur als “Eingliederung” bezeichnen, sondern als “völkerrechtswidrige Eingliederung”.
Besonders deutlich entlarvt man den Versuch des Kreml, diesen Völkerrechtsbruch als legitim zu verkaufen also dadurch, dass man künftig dem Begriff konsequent noch ein Epitheton Ornans, ein schmückendes und immer vorhandenes Beiwort, hinzufügt:
“völkerrechtswidrige Annexion”.
Oder umgangssprachlich im Freundeskreis: “verbrecherische Annexion” .
Denn wer das Völkerrecht bricht, begeht ein Verbrechen.
Das geht nicht weit genug, da es gar keine erfolgreiche Annexion gibt. Besser daher Scheinannexion oder Annexionsversuch
“Scheinannexion” könnte falsch verstanden werden, weil Annexion ja schon bedeutet, dass da etwas widerrechtlich und gewaltsam angeeignet wurde. Wenn man das “Schein-” davorstellt, könnte es so verstanden werden, als sei das doch nicht gemacht worden.
Annexionsversuch ist ganz gut. Oder Landläufig auch: russischer Landraub.