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Feuerquallenverordnung in Frankreich

In Frankreich soll ab sofort die Feuerquallenverordnung inkrafttreten. Schließlich sei das Meer groß genug und es gebe genug Raum einerseits für Feuerquallen, andererseits für Schwimmer.

Der neuen Verordnung zufolge dürfen sich Feuerquallen Bereichen, die mit Bojen für Schwimmer ausgewiesen sind, nicht mehr als 10 Meter nähern, ansonsten müssen sie mit empfindlichen Geldbußen oder möglicherweise aufgrund von Körperverletzung sogar mit Untersuchungshaft rechnen.

Der Feuerquallenschutzbeauftragte meldete jedoch sofort rechtliche Bedenken an, weil Feuerquallen in Untersuchungshaft möglicherweise austrocknen könnten, was deren Tod zur Folge haben könnte.

Der deutsche Bundesbeauftragte für Gleichberechtigung schaltete sich ebenfalls ein und wies zudem darauf hin, dass es auch in Schwimmerbereichen eine gewisse Quote von Feuerquallen auf EU-Ebene geben müsse.

Greenpeace wies darauf hin, dass Feuerquallen Schwimmer nicht bewusst attackieren würden, sondern nur dann, wenn sie sie fälschlicherweise für eine Robbe hielten.

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