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Verpackungen

Wer Verpackungen herstellt oder vertreibt, oder hergestellte oder vertriebene Verpackungen in Umlauf bringt oder in Umlauf gebrachte Verpackungen vertreibt oder vertriebene Verpackungen, die im Umlauf sind, noch einmal in Umlauf bringt, muss sie künftig, zumindest in Bayern, auch wieder recyclen oder sich am Recycling finanziell beteiligen.

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