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Darf man Religion beleidigen ?

Josef Bordat. In der Theolounge hat mich ein Anonymus in ein Gespräch verwickelt, indem er mir im Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit Religion und Religiöse einen besonderen Schutz vor Beleidigung verdienen (§ 166 StGB), vorwarf, als Katholik zum einen höchstselbst andauernd Menschen zu beleidigen (etwa „gleichgeschlechtlich Liebende“) und zum anderen in Sachen Kritikfähigkeit auch nicht gerade eine Vorbildfunktion zu erfüllen (als Beispiel nannte der Anonymus die Rede vom „Missbrauch mit dem Missbrauch“ in der Missbrauchsdebatte) und über das Thema „Blasphemie“ eigentlich nur eine Art „Lizenz zum risikolosen Beleidigen“ erwirken zu wollen, mit dem Ziel, Nicht-Religiöse weiter beleidigen zu können, ohne Gefahr laufen zu müssen, selbst beleidigt zu werden.

Dass letzteres Unsinn ist, muss ich nicht sagen. Zum einen…>mehr.

foto: Hector Alejandro, hectorir,flickr.com

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9 Kommentare

  1. Gast

    Sie schreiben, dass es Unsinn sei, dass das Verlangen nach strengerer Strafverfolgung angeblicher Blasphemie eine Lizenz zum straffreien Beleidigen anderer sei. Dann erklären Sie auf vielen, vielen Zeilen warum gleichgeschlechtlich Liebende die katholische Kritik aushalten müssen und warum diese Kritik begründet ist.
    Unter Punkt zwei führen Sie auf, dass die Verbrechen, die von katholischen Klerikern und Angestellten an Kindern begangen worden sind, angeblich gründlich aufgearbeitet wurden und die Prävention auf richtigem Weg sei,

    Das wird in der Öffentlichkeit völlig anders wahrgenommen.

    Dort wird wahrgenommen, dass kaum ein katholischer Priester, der Verbrechen an Kindern begangen hat, ernsthafte Konsequenzen zu spüren bekommen hat, dass die Kirche aber in anderen Fällen durchaus willens ist schnelle und ernsthafte Konsequnezen bei Fehlverhalten zu ziehen und diesen Willen auch gnadenlos exekutiert.
    Solange das nicht geändert wird, und es wurde bisher nicht geändert, weil man dazu Macht aufgeben müsste, tendiert die Glaubwürdigkeit der katholischen Hierachie weiter gegen null.

    Auch und vor allem in der Frage der Blasphemie, weil hier ganz offen mit zweierlei Mass und doppelter Moral gemessen wird und weiterhin noch mehr gemessen werden soll, mit Hilfe des Strafgesetzbuches.

    Die Sünder müssen Kritik aushalten, Kritik an der katholischen Kirche ist unberechtigt. So stellt sich Ihre Meinung in Ihrem Blog dar. Es ist das alte auftrumpfen: „Aber wir haben Recht!“ Nein, haben Sie nicht.

  2. jobo72

    „Das wird in der Öffentlichkeit völlig anders wahrgenommen.“ Das mag sein. Das könnte dann aber auch an der Öffentlichkeit liegen.

    „Auch und vor allem in der Frage der Blasphemie…“ Die „Frage der Blasphemie“ wird in Kirchenkreisen weit kontroverser diskutiert, als Sie es wahrnehmen.

    Ansonsten: Ja, ich habe Recht. Punkt.

    JoBo

  3. Gast/Anonymus

    Ansonsten: Ja, ich habe Recht. Punkt

    So ist das in hierarchisch verfassten Feudalsystemen, mit einer Kommandostruktur von oben nach unten. Der höchste Befehlshaber behält immer Recht und damit auch jene, die sich ihm blind unterordnen.
    Siehe Codex Iuris Canonici, Canon 331:

    Der Bischof der Kirche von Rom, in dem das vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel, übertragene und seinen Nachfolgern zu vermittelnde Amt fortdauert, ist Haupt des Bischofskollegiums, Stellvertreter Christi und Hirte der Gesamtkirche hier auf Erden; deshalb verfügt er kraft seines Amtes in der Kirche über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann.

    Was der gemeine Pöbel davon hält (das sind diejenigen, die Kirchensteuer in Milliardenhöhe zahlen) kann man aktuell in der Süddeutschen Zeitung bewundern:

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/unmut-im-erzbistum-muenchen-freising-priester-draengen-kardinal-marx-zu-mehr-dialog-1.1487347

    Allerdings vermutet man dort, dass die völlig beratungsresistente Eminenz auch in diesem Fall af Dauer unbelehrbar bleiben wird. Wer nicht hören will, muss fühlen; auf in die Katakomben!

    PS: und Recht hat hier die Legislative, Judikative und Exekutive. Gott sei Dank!

  4. jobo72

    Der Vorteil des „sich blind Unterordnens“ ist natürlich der, dass man dann nicht verbrannt wird (Hexen). Oder so. Denken Sie mal in Ruhe drüber nach, „Gast“!

    Und wenn Sie meinen, Anonymität schützt Sie, „Anonymus“ – da kennen Sie die Heilige Inquisition schlecht! Die findet jeden (Luther, Bin Laden, auch Sie).

    Also: Schönes Wochenende!

  5. Gast/Anonymus

    Verheizt? Wenn schon, dann die Guillotine bitte. Wäre ja auch im Einklang mit dem katholischen Katechismus. Aber der ist da recht unpräzise und geht in seinem Canon 2266 noch nicht einmal auf die Methode ein, sondern erlaubt nur ganz generell … Leben Sie wohl. Ich verkrieche mich jetzt wieder unter meinen Stein, bevor Müller noch auf dumme Gedanken kommt. Wir sehen uns in der Hölle.

  6. jobo72

    Sehr schön, wie Sie KKK 2266 auf die „Hinrichtungserlaubnis“ reduzieren („ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen“ heißt es dort in einem längeren Absatz zur staatlichen Gewalt). Das zeigt (zumindest mir) noch einmal sehr deutlich, wohin „sehende Überordnung“ führen kann. Aber dann enttäuschen Sie mich doch etwas: Den Katechismus kennen wollen und trotzdem nicht wissen, dass Katholiken in den Himmel kommen? Wie geht das denn?

  7. Gast und Höllenkandiat

    Katholiken kommen nicht in den Himmel, sie landen alle ausnahmslos als schwere Sünder gegen Allah in der Djehenna! Fragen Sie einen gläubigen Muslim, der wird Ihnen das genau so sicher verkünden, wie Papst Pius die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel absolut sicher als Dogma verkündet hat. Deswegen mein Schlusssatz von der Hölle. In irgendeiner Hölle landet, wenn man den Religionen glauben darf, ausnahmslos jedermann. Die Protestanten und Muslime in der katholischen Hölle, die Katholiken in der muslimischen Hölle und die Juden … kennen keine Hölle; zumindest in ihrer Bibel, im Tanach ist sie nicht existent. Die werden dann auf alle anderen verteilt.

  8. Claudia Sperlich

    Der § 166 bezieht sich keineswegs nur auf Religionsgemeinschaften, sondern auch auf Weltanschauungsvereinigungen nichtreligiöser Art. Er schützt also auch die HU vor Beleidigung.
    Allein der Zusatz „in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ zeigt, daß es weit eher für das Gesetz relevant ist, Muslime zu beleidigen als Katholiken. Denn die Erfahrung zeigt ja, daß die Beleidigung von Christen eher selten zur Störung des öffentlichen Friedens führt.
    Meiner Ansicht nach ist der § 166 überflüssig, weil Beleidigung bereits durch andere Gesetze verboten ist und im Übrigen ruhig öfter mal untersucht werden dürfte, ob nicht der § 130 StGB (Volksverhetzung) anwendbar wäre.

  9. Gast/Anonymus

    Ein interessanter Beitrag Frau Sperlich. Dank für den Hinweis und eine Frage: wissen Sie, ob in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland schon jemals eine Person nach dem Blasphemie-Paragrafen verurteilt worden ist, weil sie eine „Weltanschauungsvereinigung nichtreligiöser Art“ beleidigt hätte? Es gibt zwar normale Beleidigungsklagen gegen Personen, die Menschen „nichtreligiöser Weltanschauung“ beleidigt haben, die von den Amtsanwaltwaltschaften betrieben wurden, aber eine Anklage nach Paragraf 166 gegen den Bleidiger einer nichtreligiösen Weltanschauung hat es meines Wissens bisher nicht gegeben. Dieser Paragraf hat bisher immer nur die Kirchen und Religionen, sowie die religiösen Gefühle der Gläubigen unter Schutz gestellt.
    Es wäre aber vielleicht interessant Ihren Gedankengang aufzugreifen und Strafantrag gegen jemanden wegen Blasphemie zu stellen, der gleichgeschlechtlich Liebende pauschal als „Unzüchtige“ verunglimpft.
    Oder jemanden unter Anklage stellen zu lassen, der Atheisten als Menschen, die absolut keine Werte haben beschimpft. Das könnte recht spannend werden – und möglicherweise zur Abschaffung dieses Paragrafen führen, weil wohl kaum jemand Homosexuelle oder Atheisten unter dem gleichen Naturschutzgesetz haben will, wie die Kirchen.

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