Ein Mietwagen-Kunde hat kürzlich seine Erfahrungen mit der Vergleichswebsite CHECK24 und dem Autovermietungsunternehmen Hertz öffentlich gemacht, die viele Verbraucher betreffen könnten. Der Vorwurf: Intransparente Versicherungsbedingungen und unseriöse Geschäftspraktiken.
Nachdem der Kunde über CHECK24 einen Mietwagen von Hertz für zwei Wochen gebucht hatte, entschied er sich für den Komplettschutz von CHECK24. Dieser Schutz wurde ihm als 100-prozentige Kostenübernahme für Schäden dargestellt. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs kam jedoch die Überraschung. Hertz veranlasste grundlos eine “Sonderreinigung” des Innenraums und buchte ca. 300 € vom Konto des Kunden ab. Als Begründung diente eine angebliche Verschmutzung des Innenraums.
Nachdem der Kunde den Vorfall CHECK24 meldete, bot die Vergleichsseite zunächst an, lediglich 180 € der Schadenssumme zu übernehmen. In weiteren Kommunikationen wurde diese Summe auf 100 € reduziert und ein 50 € Gutschein für zukünftige Buchungen angeboten. Letztlich kam eine Benachrichtigung über einen Gutschein von lediglich 15 €. Man fühlt sich an einen Basar erinnert, auf dem willkürlich gefeilscht wird.
Der Kunde bemerkte jedoch einen Widerspruch zwischen den Versicherungsbedingungen, die ihm nach der Buchung zugesandt wurden, und den Informationen auf der Buchungsseite von CHECK24. Während in den Versicherungsbedingungen angeblich steht, dass der Innenraum nicht mitversichert sei, zeigt ein Screenshot der Buchungsmaske deutlich, dass der Komplettschutz auch den Innenraum abdeckt.
Diese Vorgehensweise wirft Fragen auf. Versucht CHECK24, Kunden mit intransparenten Bedingungen in die Irre zu führen? Und hat Hertz, indem es ohne ersichtlichen Grund hohe Reinigungsgebühren berechnet, den Kunden betrogen?
Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt und ob CHECK24 die für die “Sonderreinigung” geforderten 260 € erstattet, die von Hertz als “Schaden/damage/damage admin fee” und “Smart repair” ausgewiesen sind. Doch die Geschichte dient als Warnung für alle Verbraucher: Es ist wichtig, Versicherungsbedingungen genau zu überprüfen und bei Unklarheiten nachzuhaken.
Dieser Fall hebt nicht nur die Geschäftspraktiken von Hertz hervor, sondern zeigt auch, dass das Geschäftsmodell von CHECK24 kritisch hinterfragt werden sollte. Es stellt sich die Frage, ob ethische Maßstäbe in den Geschäftsmodellen solcher Unternehmen, die versuchen, Seriosität zu vermitteln, eine Rolle spielen, oder ob es ausschließlich um den Profit geht.
Die Redaktion wird weiterhin über diesen Fall berichten und ist gespannt, wie sich die Situation entwickelt. Es ist zu hoffen, dass Verbraucher in Zukunft besser vor solchen Praktiken geschützt sind.
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Vielleicht sind die Kosten (ohne die Höhe beurteilen zu können) zu recht erhoben worden.
Denn ider Versicherungsumfang erstreckt sich auf “Beschädigung des Mietfahrzeugs u. a. durch Unfall, Diebstahlversuch oder Vandalismus und Diebstahl des Mietfahrzeugs”.
Eine Verschmutzung stellt jedoch keine “Beschädigung” dar, wie zum Beispiel eine Beule, ein Riss, Kratzer, Bruch… (Substanzverletzung), die den Versicherungsfall auslöst, für den der Kunde bezahlt hat.
Hier ist von Verschmutzung die Rede.
In diesem Fall müsste die Vermietergesellschaft dem Kunden schon dokumentiert nachweisen, dass es sich um eine mehr als übliche, “durch den bestimmungsgemässen Gebrauch” entstandene Verschmutzung, wie Erbrochenem, Kot, Fett, Farbe, oder anderes handelt, die eine weit über das normale Maß notwendige Reinigung erfordert.
Vielleicht ist das Angebot der teilweisen Übernahme eher sogar als Kulanz zu sehen.
Möglicherweise. Die Krux ist aber die Eingabemaske von CHECK24, die vermittelt, man habe tatsächlich einen Komplettschutz, für den der Käufer immerhin 70 € gezahlt hat. Das wirkt, als ob CHECK24 hier eine bewusste Täuschung des Kunden in Kauf nimmt. Denn dieser schlägt natürlich beim Autovermieter dann eine von diesem vorgeschlagene Zusatzversicherung aus, weil er ja offensichtlich durch die Komplettversicherung umfassend abgesichert ist. Das ist so von CHECK24 nicht okay und bestenfalls irreführend, schlechtestenfalls bewusst täuschend.
Und auch innerhalb von CHECK24 ist das Verhalten völlig widersprüchlich. Zuerst sollte man Unterlagen für den Versicherungsfall einreichen, was man auch gemacht hat. Das kommt wohl daher, dass die Autovermietung das Ganze eben als Schaden deklariert hat, damage, damage administration fee, smart repair.
Dann kommt ein anderer Mitarbeiter daher und will 100 € aus Kulanz zahlen. Und letztlich schickt ein weiterer Mitarbeiter nur noch einen Gutschein für einen künftigen Mietwagen über 15 €.
Das wirkt völlig undurchsichtig. Dass sogar CHECK24 zuerst den Versicherungsfall aktiviert hat, zeigt, dass dieser Versicherungsfall durchaus auch von CHECK24 angenommen wird.
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