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Vom Schnäppchen zu Schadensmeldungen: Die dunkle Seite von Hertz und CHECK24

Die versteckten Kosten von Mietwagen – Augen auf bei einer ominösen Schadensmeldung!

In den letzten Jahren haben Verbraucher von immer attraktiveren Mietwagenangeboten auf Plattformen wie CHECK24 profitiert. Doch wie man so schön sagt: Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch. Ein jüngster Fall hat diese Weisheit untermauert.

Ein Urlauberpaar mietete kurzfristig über CHECK24 einen Wagen bei der Firma Thrifty, einem Unternehmen der Hertz-Gruppe. Das Angebot schien günstig – bis nach der Rückgabe des Fahrzeugs eine unerwartete und unbegründete Abbuchung durch Hertz in Höhe von etwa 300 € vom Konto des Urlauberpaares getätigt wurde. Der Mietwagenpreis von ursprünglich etwa 600 € erhöhte sich damit auf ca. 900 €. Die fadenscheinige Begründung: Vermeintliche Verfärbungen im Innenraum, die eine Sonderreinigung erforderten. Interessant dabei: Trotz einer zusätzlich abgeschlossenen “All-Inclusive”-Versicherung, die eigentlich sämtliche Schäden abdecken sollte, sollte die Versicherung laut CHECK24 nicht greifen.

Es stellen sich viele Fragen: Handelt es sich bei solchen Praktiken um systematische Taktiken, um Mietpreise künstlich niedrig zu halten und später über vermeintliche Schäden zu kompensieren? Warum wurden von Herz ungewöhnlich stark kontrastierte Fotos der Sitzbezüge angefertigt und eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt?

Die Versicherungsbedingungen sind in diesem Fall besonders heikel. Laut Kundenservice sollte die Versicherung nicht greifen, da es sich ja nicht um einen Schaden, sondern “nur” um eine Reinigung handle. Doch auf der von Thrifty bzw. Hertz ausgestellten Rechnung wird ausdrücklich und mehrfach von einem “Schaden” gesprochen. Das wirft die Frage auf, ob hier eine bewusste Umgehung der Versicherungsleistungen vorliegt.

Viele Verbraucher könnten solche Vorfälle als Einzelfall abtun. Doch wenn man sich in einschlägigen Foren und Bewertungsportalen umsieht, tauchen ähnliche Geschichten auf. Das schürt den Verdacht, dass solche Praktiken nicht nur Einzelfälle sind, sondern Methode haben könnten.

Ein weiteres Fragezeichen steht hinter der Rolle von Vermittlungsplattformen wie CHECK24. Inwieweit sind sie in diese Vorgänge involviert oder zumindest darüber informiert? Eine gründliche Untersuchung wäre hier angebracht.

Für Verbraucher bleibt die Lehre: Augen auf bei der Mietwagenbuchung. Es empfiehlt sich, vor der Rückgabe detaillierte Fotos des Autos anzufertigen und im Zweifelsfall rechtlichen Beistand zu suchen.

Dieser Fall zeigt, dass das Thema Transparenz und Fairness im Mietwagensektor dringend ganz neu thematisiert werden muss. Nur so können Verbraucher sicher sein, dass sie nicht Opfer von “Nepper, Schlepper, Bauernfänger”-Methoden werden.

Lesen Sie, wie es weitergeht:

Unseriöse Geschäftspraktiken? Kunde kämpft gegen CHECK24 und Hertz

2 Kommentare

  1. Pingback:Hertz: Die Abzocke hinter dem Mietwagen: Ein Tourist berichtet von seinem Florida-Urlaub

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