Menü Schließen

Ist die Todesstrafe gerecht?

Zum einen langweilt mich im Grunde die Frage schon, wenngleich ich sie selber in der Überschrift gestellt habe. Man kann sie nämlich zurecht mit Nein beantworten. Andererseits sehen nicht alle Menschen diese Antwort als richtig an. An diese sei nun dieser Artikel gerichtet, wenngleich sie sich vermutlich kaum dadurch beirren lassen werden.

Warum also ist die Todesstrafe ungerecht, oder, wenn ich die Frage etwas erweitere, warum darf man die Todesstrafe nicht anwenden?

Zunächst einmal ist das Leben für uns Menschen nicht verfügbar, wir können es nicht geben. Es gibt zwar heutzutage alle möglichen Verfahren, um beispielsweise durch künstliche Befruchtung eine Schwangerschaft herzustellen, aber das meine ich hier nicht. Die Frage geht noch einen Schritt weiter zurück. Wie dann letztlich nämlich Leben entsteht, damit es durch künstliche Befruchtung beispielsweise in Existenz gerufen werden kann, ist nach wie vor ein Rätsel und wird es vermutlich auch lange Zeit, vielleicht sogar für immer, bleiben.

Leben ist für Menschen unverfügbar, der Mensch kann es nicht erschaffen und deswegen hat er auch kein Recht, es zu nehmen. Man könnte sagen, Gott schenkt das Leben, oder Menschen, die religiös nicht geprägt sind, könnten sich vielleicht zumindest darauf einigen, dass das Leben aus der Evolutionsgeschichte entsteht, welche wir ebenfalls nicht in der Weise verfügbar haben, dass wir nun Leben erschaffen könnten.

Ein weiterer Punkt ist, dass der Gedanke von Bestrafung bei der Todesstrafe mitschwingt. Jemand, der ein grauenvolles Verbrechen begangen hat, soll dementsprechend bestraft werden. Dies passiert sicherlich auch in einigen Gefängnissen, in denen Inhaftierte jahrelang auf einen womöglich ungewissen Zeitpunkt ihrer Hinrichtung warten, welcher dann spontan vielleicht noch mal verschoben wird oder auch nicht, je nachdem, wie sehr man den Inhaftierten quälen möchte. Zum einen ist hier die Frage, ob das Quälen an sich nicht bereits zutiefst inhuman ist. Bleibt man aber beim Gedanken der Bestrafung, so kostet diese sicherlich etwas, nämlich Geld und Zeit und Mühe. In diesem Fall darf man einen Delinquenten nämlich nicht einfach aus dem Leben befördern, sondern muss ihn auf Jahre und womöglich Jahrzehnte hinaus in einem Gefängnis unterbringen, bewachen und mit Nahrungsmitteln sowie medizinisch versorgen. Das kostet Geld und das sei ein Verbrecher doch irgendwie nicht wert, so die Diktion von Leuten, die sich für eine Todesstrafe aussprechen. Hierbei vergisst man, dass zumindest nach christlicher Lesart jeder Mensch gewissermaßen ein Gedanke Gottes ist, wenngleich manche auch auf den falschen Weg gekommen sein mögen. Sinnvoll wäre es deswegen, Menschen zwar einerseits gewisse Privilegien zu entziehen, indem sie eben inhaftiert werden, ihnen aber auch die Möglichkeit der Besserung zuzugestehen, was auch der Grundgedanke in Deutschland ist. Wer hierzulande eine lebenslange Haft bekommt, darf meistens nach 15 Jahren das Gefängnis wieder verlassen, sofern aus psychologischer Sicht nichts dagegen steht. Ansonsten würde eben eine länger andauernde Sicherheitsverwahrung folgen. Nachzubessern ist hier, dass jemand nicht einfach nur eingesperrt sein soll, damit andere Menschen geschützt werden, sondern damit falsche, destruktive, erlernte Verhaltensweisen umgelernt werden sollten. Eine gewisse psychologische Betreuung mit pädagogischem Unterbau wäre deswegen wichtig in Gefängnissen, damit man dort nicht als Verbrecher einfach nur unter seinesgleichen ist, sondern tatsächlich auch gebessert irgendwann wieder hinaus kommt und die Möglichkeit erhält, irgendwann die eigene Untat zu reflektieren.

Und dann noch folgendes Argument. Hingerichtete Menschen werden auch immer mal wieder fälschlich hingerichtet. Danach tut es allen dann zwar leid, aber es ist nichts mehr zu ändern. Zudem kann einen Staat, der seinerseits einen Menschen bewusst und ohne äußere Notwendigkeit, also ohne, dass beispielsweise die Sicherheit des Staates oder anderer Menschen in Gefahr ist, auch nicht für sich beanspruchen, moralisch und ethisch höher stehen zu sein, als der verurteilte Verbrecher. Denn wenn man Gleiches mit Gleichem vergilt, und die Tat, die man vergelten möchte, als Verbrechen definiert wurde, kann die von Seiten des Staates wiederholte Tat ja nicht völlig anders beurteilt werden.

Aus diesen Gründen schließe ich mit den eingangs genannten Gedanken, nein, die Todesstrafe ist nicht mit gutem Gewissen zuzulässig.

.

1 Kommentar

  1. Pingback:Jahresrückblick 2019. Die meist gelesenen theolounge-Artikel – theolounge

Kommentar verfassen

%d Bloggern gefällt das: