Sie kennen dies Dilemma ? : Heinz, der Ehemann einer kranken Frau, suchte alle seine Bekannten auf, um sich das Geld für ein Medikament zu leihen, das seine Frau vor dem Tod bewahren kann. Er bemühte sich auch um eine Unterstützung durch die Behörden. Doch er bekam nur die Hälfte des verlangten Preises zusammen.
Er erzählte dem Apotheker, der dies Medikament herstellte, daß seine Frau im Sterben lag, und bat, ihm die Medizin billiger zu verkaufen bzw. ihn den Rest später bezahlen zu lassen. Doch der Apotheker sagte: “Nein, ich habe das Mittel entdeckt, und ich will damit viel Geld verdienen.“ Heinz hat nun alle legalen Möglichkeiten erschöpft; er ist ganz verzweifelt und überlegt, ob er in die Apotheke einbrechen und das Medikament für seine Frau stehlen soll.
Die Thematik behandelt zwei Gebote des Dekalogs: „Du sollst nicht stehlen“ (7. Gebot) und „Du sollst nicht töten“ (5. Gebot). Diese treten in ein dialektisches Spannungsverhältnis. Aufgrund der Vorgabe der Dilemmageschichte muss die Hauptperson „Heinz“ notwendigerweise einem der Gebote widersprechen, um zumindest einem der beiden Handlungsalternativen entsprechen zu können. Heinz läd damit zwangsläufig Schuld auf sich. Im Sinne Karl Barths lässt sich hier eine Analogie sehen: ihm zufolge soll der Mensch von Gott sprechen. Als Mensch kann er aber eigentlich nicht von Gott sprechen.
Übertragen auf den vorliegenden Fall soll der Mensch sowohl dem einen, wie auch dem anderen Gebot folgen. Da er dies nicht zu tun vermag, wird er im theologischen Sinne schuldig vor Gott.
Eine Lösungsmöglichkeit kann das Doppelte Liebesgebot darstellen, das im Sinne situativer Ethik reagiert, indem es als Bezugsrahmen den christlichen Glauben definiert: Indem sich der Mensch Gott durch seinen Glauben anvertraut, begibt er sich als Christ in dieses Deutungsschema hinein. Er beurteilt Situationen gemäß des von Gott (durch Jesus) offenbarten Willens. Er bindet sich in seiner Auslegung gemäß der Aussage „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele und von ganzem Gemüt“ (Mt 22,34) an die christliche Interpretation der Welt. (Mögliche andere Bezugsrahmen wären beispielsweise eine Vernunftethik im Sinne Immanuel Kants (Kategorischer Imperativ)).
Innerhalb des christlichen Bezugsrahmens der Weltdeutung ist mit Mt 22,34 gleichwertig die Aussage: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.“ (Mt 22,39). Dieses Gebot bündelt nach Jesus sämtliche anderen göttlichen Gebote: „In diesen beiden Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten.“ (Mt 22,39).
Voraussetzung für die rechtmäßige Auslegung dieses Doppelgebotes ist die Prämisse, dass der Mensch sich selber annehmen kann, sich selber liebt. Als Vergleichspunkt kann Jesu Handeln in der Perikope Joh 8,1-11 dienen: hier entscheidet Jesus gegen das Gesetz des Mose. Er wendet sich somit gegen eine stur den Gesetzen folgende Auslegung der Gebote und handelt im Sinne einer Situationsethik: „Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“ (Joh 8,7). Aus dieser Handlung heraus kann somit ebenfalls Mt 22,39 interpretiert werden: das Liebesgebot hat Vorrang vor dem strikten Gesetz.
Als weiterer Bezugspunkt kann die Aussage in Mt 25,40 dienen: „Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan“. Was der Mensch seinen Mitmenschen antut, das tut er in letzter Konsequenz Gott an. Allerdings ist hiermit die Dilemmasituation weiterhin vorhanden: entweder der Mensch bestiehlt Gott, oder er tötet Gott: wenn „Heinz“ in der Dilemmageschichte sich gegen das Stehlen entscheidet, so ist er mitverantwortlich für den Tod seiner Frau. Wenn er dagegen das Medikament stiehlt, rettet er sie, aber missachtet das 7. Gebot.
Dennoch: indem Jesus die Aussage in Mt 22,39 formuliert, gibt er hiermit eine christliche Handlungsmöglichkeit vor.
Problem des Dilemmas bleibt jedoch, dass der Mensch schuldig wird. Zwar könnte man meinen, dass „Heinz“ abwägen muss und wohl Diebstahl als weniger gewichtig ansehen kann wie unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge seiner Frau. Allerdings könnte er hier falsch liegen. Der Apotheker könnte ebenfalls gewichtige Gründe für sein überteuertes Angebot haben, möglicherweise braucht er das Geld ebenfalls, um ein Leben zu retten.
Dem Menschen ist es somit aufgrund seiner eingeschränkten Sichtweise nicht möglich, die Konsequenzen seines Handelns zu überblicken. Jede Entscheidung, selbst wenn sie sich nach bestem Wissen und Gewissen am durch Jesus geoffenbarten Willen Gottes orientiert, kann dazu führen, dass der Mensch schuldig wird. Er kann nicht durch seine Handlungen erreichen, dass Gott ihm aufgrund dieser Handlungen gnädig ist, er kann vor Gott durch diese Handlungen nicht gerecht werden.
Im Sinne der Rechtfertigungslehre Martin Luthers jedoch erscheint das Dilemma in anderem Licht. Gott kommt in Jesus auf den Menschen zu (Indikativ), der Mensch soll als Antwort darauf und in Dankbarkeit reagieren (Imperativ).
Seine Antwort ist jedoch keine Bedingung dafür, um als gerecht vor Gott bestehen zu können. Gerecht wird der Mensch einzig durch den Glauben an Jesus und die Gnade Gottes (sola gratia, solus Christus). In der Welt lebt er in einem Zwiespalt, er ist simul iustus et peccator. Von Gott ist er zwar angenommen, kann jedoch nicht in der Welt ohne Schuld bestehen. Er wird ständig schuldig gegenüber Gott und/oder Mitmenschen. Zwar ist im Sinne der präsentischen Eschatologie bereits ein Hauch von Gottes neuer Welt angebrochen, vollendet ist es aber noch nicht (futurische Eschatologie).
Eine christliche Lösung des Dilemmas kann also dergestalt aussehen: Das doppelte Liebesgebot als das höchste Gebot kann als Handlungsmaxime dienen, wenngleich der Mensch dadurch (und auch durch seine Unkenntnis bestimmter Sachlagen) anderen göttlichen Geboten nicht genügen kann. Er wird somit schuldig vor Gott. Im Vertrauen auf Jesus jedoch wird er frei von dieser Schuld und vermag somit, in der Welt zu handeln. Er soll sich bemühen, gut zu handeln, aber Voraussetzung für eine Annahme sind nicht diese Werke (Handlungen), sondern die Gnade Gottes und der Glaube an Christus. Der Mensch wird somit frei in seinen Handlungen und seinem Gewissen.
Die Betrachtung der Moralstufentheorie Kohlbergs indes besitzt implizit keine Wertung menschlichen Verhaltens, keinen verbindlichen Bezugsmaßstab, sondern sie nimmt eine Einstufung vor. Analysiert wird nämlich lediglich, aufgrund welcher Annahmen Menschen sich entscheiden. Ein kleines Kind, das christlich erzogen wird, wird sich anders entscheiden, als ein Erwachsener. Während das Kind – hier spielt zudem die Gottesvorstellung des Menschen in seinem jeweiligen Entwicklungsstadium eine Rolle – eine der beiden Möglichkeiten wählen würde, um Strafe zu vermeiden (Du sollst nicht töten – Du sollst nicht stehlen), wären die Handlungsmotive eines Erwachsenen andere.
Anhand der Stufentheorie Kohlbergs kann somit deutlich werden, dass Menschen in unterschiedlichen Entwicklungsstufen unterschiedliche Interpretationen der Realität vornehmen. Wenn diese Menschen einen christlichen Bezugsrahmen haben, interpretieren sie diesen ebenfalls ihrem moralischen Entwicklungsstand entsprechend.
Ein Christ in jungem Alter kann somit zu anderen Lösungen und Interpretationen kommen, als einer in hohem Alter. Diese Ambivalenz gilt es wahrzunehmen, zeigt sie sich doch auch im christlichen Bereich an vielfältigen ethischen Problemfeldern (Beispiel: pränatale Diagnostik; Sterbehilfe; Auffassungen vom ‚gerechten Krieg‘).
Somit werden zwei Sichtweisen in Beziehung gesetzt: eine theologische und eine psychologische. Aus theologischer Sicht wird ein Christ bestrebt sein, im Sinne Jesu Entscheidungen zu treffen. In psychologischer Sicht wird er dies in je unterschiedlicher Weise tun, seinem moralischen Entwicklungsstand entsprechend.
Dennoch kann ein Christ in seinem Gewissen frei entscheiden in dieser Situation, indem er sein Gewissen an Gott bindet. Gott, in der Welt begehe ich Fehler und ich kann nur nach den mir bekannten Fakten entscheiden. Ob dies richtig ist, oder nicht, werde ich niemals sicher sagen können. Meine Einschätzung der Situation hängt auch davon ab, auf welcher moralischen Stufe ich die Welt analysiere. Doch ich muss handeln. Als Christ binde ich meine Entscheidung an Gott und an sein Wort. Selbst, wenn ich irren sollte, so sagt der christliche Gott trotzdem Ja zu mir.
Gewissensfreiheit bedeutet […] für Luther nicht die Freiheit, seinem Gewissen gemäß zu handeln. Vielmehr folgt aus der Gewissensgebundenheit [an Gott], daß es nützlich und heilsam ist, nach dem Gewissen zu handeln. Unter Gewissensfreiheit versteht Luther dagegen die Gewißheit, daß die vom Gewissen verurteilten Taten und die im Gewissen aufgedeckte Schuld die Würde der menschlichen Person nicht zu zerstören vermögen. > Quelle.
Zum Titelbild: Martin Luther King, Jr.,
US-amerikanischer Baptistenpastorund Bürgerrechtler. Er zählt in der weltweiten Öffentlichkeit zu den bedeutendsten Vertretern des Kampfes gegen soziale Unterdrückung undRassismus.
In den USA zu Zeiten Martin Luther Kings hätten Christen in oben genanntem Dilemma wohl auch unterschiedlich entschieden: wäre „Heinz“ ein Farbiger gewesen, hätten viele ihn wohl nach dem Gebot „Du sollst nicht stehlen“ verurteilt. Einige wenige Menschen (mit einer moralisch hohen Entwicklungsstufe) hätten entgegen der damaligen landläufigen Meinung das Dilemma nach dem Doppelten Liebesgebot ausgelegt: „Heinz“, der Farbige, hätte für sie im Sinne christlicher Ethik richtig gehandelt, wenn er das Medikament gestohlen hätte: um einem Menschen das Leben zu retten.
Auch in christlichen Kreisen kann sich die biblische Interpretation unterschiedlich ausfallen – je nachdem, wie weit ihre Moralvorstellungen entwickelt sind.
Lesen Sie auch:
> Das Heinz-Dilemma – Stufen der moralischen Entwicklung
> Gott ist gleich Gott – oder etwa nicht ?
Titelfoto: Martin Luther King,wikicommons,wikipedia.de




Kommentar verfassen