Vorerst amtlich: Nur  ungesichert rechtsextrem

​Gute Nachrichten für alle, die gerne am Abgrund tanzen, aber dabei nicht als Bergsteiger bezeichnet werden wollen: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet werden darf. Ein triumphaler Sieg für die Semantik und ein herber Schlag für alle, die Dinge gerne beim Namen nennen, bevor der letzte Aktenordner offiziell abgestempelt wurde.

​Das Gericht hat sich heldenhaft durch 1,5 Terabyte an Material gewühlt. Um das einzuordnen: Das sind so viele Daten, dass man damit ganze Bibliotheken mit „besorgten Bürgerbriefen“ füllen könnte. Das Ergebnis dieser digitalen Odyssee? Man habe zwar „hinreichende Gewissheit“, dass innerhalb der Partei fleißig gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gearbeitet wird, aber – und hier wird es juristisch feinsinnig – das reiche noch nicht aus, um das Gesamtbild der Partei zu prägen.

​Es ist ein bisschen so, als würde man in einer Kanne Kaffee eine ordentliche Portion Salz finden. Das Gericht stellt fest: Ja, da ist eindeutig Salz drin, und ja, das gehört da nicht hin, aber solange die Flüssigkeit noch braun ist und in einer Tasse serviert wird, darf man sie vorerst nicht als „untrinkbare Salzlauge“ bezeichnen. Es bleibt im Kern erst einmal ein Heißgetränk mit interessanter Note.

Alice Weidel feiert das Urteil bereits als „großen Sieg für den Rechtsstaat“. Es ist immer wieder rührend zu sehen, wie sehr die AfD jenen Rechtsstaat ins Herz schließt, den sie an ungeraden Wochentagen am liebsten grundlegend „reformieren“ würde. Für den Moment darf die Partei also weiterhin im juristischen Niemandsland siedeln: Zu verdächtig für den Kaffeeklatsch mit dem Verfassungsschutz, aber noch zu „bürgerlich“, um mit dem offiziellen Extremisten-Stempel die Wähler zu verschrecken.

​Der Verfassungsschutz muss nun also die Füße stillhalten und seine Adjektive sortieren. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Bis dahin bleibt die AfD eine Art Schrödingers Verfassungsfeind: Man weiß, dass etwas im Karton ziemlich unangenehm riecht, aber solange das Gericht den Deckel nicht endgültig zunagelt, gilt die Partei offiziell als „vielleicht-ein-bisschen-demokratie-kritisch“.

​In Münster geht es demnächst in die nächste Instanz. Bis dahin dürfen wir uns alle darauf freuen, dass die Diskussionen darüber, ob ein Systemsturz eine bloße Meinungsäußerung oder eine Absichtserklärung ist, in die nächste Runde gehen.

Quelle ZEIT


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