
Wenn es einen Preis für besonders dreiste politische Täuschungsmanöver gäbe, könnte Wladimir Putin seinen Pokalschrank weiter füllen. Aktuell inszeniert sich der Mann aus dem Kreml wieder einmal als vermeintlicher Friedensengel – diesmal mit einem Vorschlag einer sogenannten „Übergangsverwaltung“ in Kyjiw. Natürlich, Putin, der selbst nur dank perfekt durchchoreografierter Scheinwahlen an der Macht klebt, möchte nun ausgerechnet in der Ukraine Demokratie und Legitimität verteidigen. Welch zynische Pointe!
Die Grundlage seines Vorschlags ist ebenso absurd wie durchschaubar: Selenskyjs Amtszeit sei ja schließlich abgelaufen – da könnten doch bitte schnell einmal Wahlen abgehalten werden. Völlig nebensächlich ist dabei natürlich, dass die ukrainische Verfassung genau das unter Kriegsrecht verbietet. Eine Kleinigkeit, auf die der selbsternannte Retter demokratischer Prinzipien Putin offenbar großzügig verzichtet. Gesetze scheinen ihm ja ohnehin eher lästig zu sein – außer es geht darum, eigene Gegner in Straflager zu stecken oder militärische Angriffe auf Nachbarländer zu rechtfertigen.
Wenn Putin die ukrainische Regierung schon nicht militärisch auslöschen kann, so versucht er nun immerhin, sie politisch zu delegitimieren. Eine bewährte Taktik des Kremls, denn wenn man die Realität nicht mag, erfindet man sich einfach eine neue. Warum schlägt Putin nicht gleich vor, selbst das Präsidentenamt der Ukraine zu übernehmen? Alternativ stünde ja auch sein treuer Vasall Alexander Lukaschenko bereit – der kennt sich schließlich bestens mit demokratischer Farce aus.
Diese Initiative ist keine ernstgemeinte politische Idee, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie verzweifelt Putin versucht, seine gescheiterte Aggression als friedensstiftende Maßnahme zu maskieren. Aber vielleicht sollten wir ihm sogar danken: So offen hat Putin selten gezeigt, wie gering er die Intelligenz der internationalen Gemeinschaft einschätzt. Sein „Vorschlag“ ist somit wenigstens ein Lehrstück – ein Lehrstück in Sachen Zynismus und Verachtung für Demokratie und Völkerrecht.
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