Die Biowaffenkonvention meint das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer bzw. biologischer Waffen und Toxinwaffen und regelt die Vernichtung derartiger Waffen.
Dieser völkerrechtliche Vertrag trat im am 16. Dezember 1971 in Kraft und wird von 182 Staaten als Vertragsparteien des Abkommens getragen. Darunter sind die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Frankreich, Russland, die USA, die Volksrepublik China und das United Kingdom.
Angesichts der unglaublichen Coronapandemie, welche durch ein zufällig entstandenes Virus nun die ganze Welt umspannt, wird die Bedeutung der Biowaffenkonvention noch einmal besonders deutlich.
Denn Biowaffen lassen sich klammheimlich in Labors herstellen und im Kriegsfall in die Welt hinaus pusten. Einzufangen sind sie dann nicht mehr.
Selbst, wenn eine kriegsführende Partei einen Impfstoff gegen selbst hergestellte Bakterien oder Viren hätte, würde wohl der Rest der Welt im Nirvana verschwinden. Danach wäre man zwar Sieger, es gäbe aber nichts mehr, was man erobern könnte außer toten Landstrichen. Das dürfte wohl mit der Grund dafür sein, dass dieses Abkommen von so vielen Staaten getragen wird.
Zurecht, denn der Mensch hat, mehr als in früheren Jahrhunderten, heutzutage die technischen Möglichkeiten, sich selbst mehrfach zu vernichten, falls er das möchte. Atomar, chemisch, biologisch, notfalls aber auch ganz konventionell. Und das muss ja nicht sein.
Drum kann man die Coronaandemie als Warnschuss dafür nehmen, dass Kriege, welcher Art auch immer, derart ausufern könnten, dass am Schluss nichts mehr übrig bleibt, was menschlich ist.
Das Coronavirus ist zufällig entstanden. Sorgen wir alle dafür, dass es bei dieser Zufälligkeit bleibt. Und dass selbst diese Zufälligkeit am besten möglichst schnell eingedämmt werden kann.



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