Gesundheitsminister Spahn von der CDU hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach deutsche Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren ein Jahr lang ausführlich über die Organspende informiert werden sollen. Nach diesem Jahr werden sie dann automatisch Organspender, sofern sie nicht widersprechen.
Diese sogenannte Widerspruchslösung trifft nicht bei allen auf offene Begeisterung und Gegenliebe. Schweigen bedeutet nämlich nicht Zustimmung, hört man von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
Und diese Einschätzung ist richtig. Man kann doch, wenn man das Thema mal auf einen anderen Bereich überträgt, nicht einem Menschen ein Jahr lang Informationen darüber zuschicken, dass man beispielsweise sein Haus oder Auto kostenlos übernehmen werde, sobald er gestorben sei, sofern er nicht widerspreche.
Früher passierte es manchmal, dass irgendwelche dubiosen Verlage oder Kaufhäuser irgendeinem Menschen wahllos irgendeinen Gegenstand zugeschickt hatten, zusammen mit einer Rechnung, die man zu zahlen hätte. Völlig unaufgefordert und ohne Bestellung. Die rechtliche Lage in dieser Hinsicht war bislang, dass man solch eine unbestellte Ware nicht zurückschicken muss, sondern etwa halbes Jahr lang aufbewahren muss, danach ging sie dann in den eigenen Besitz über. Zurückschicken musste man sie nicht. Man musste also hier keinen Widerspruch einlegen, wenn man etwas ungewollt zugeschickt bekommen hatte.
Drum wirkt die Widerspruchsregelung bei der Organspende ein wenig so, wie derart dubiose Methoden. Denn die Widerspruchsregelung setzt darauf, dass sich Menschen zu Lebzeiten einfach nicht wirklich mit dem doch recht abstrakten Thema Tod beschäftigen; und irgendwann sind sie dann aber tot und es ist zu spät.
Es ist zwar so, dass dann noch jemand von den Angehörigen befragt werden muss, ob der Wille und die Absicht des Verstorbenen tatsächlich die Organspende gewesen sei. Aber hier wird dann letztlich doch der Verstorbene übergangen, der ja nicht aktiv zugestimmt hatte. Und es geht, mit Verlaub, um seinen eigenen Körper.
Auf der anderen Seite gibt es in Deutschland knapp 10.000 Patientinnen und Patienten, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Im vergangenen Jahr stieg allerdings die Zahl der Organspender um knapp 1000, was eine Steigerung von etwa 20% im Vergleich zu 2017 ist. Offensichtlich kann man durch Werbung und Aufklärung für die Organspende also durchaus die freiwillige Spendenbereitschaft deutlich erhöhen.
Aber billiger für den Staat wäre natürlich die Widerspruchsregelung. Keine Werbung nötig, keine fortlaufende Aufklärung über das eine Jahr hinaus vonnöten. Und die Politik möchte vieles doch einfach billig und schnell haben und im Staatshaushalt die schwarze Null erhalten. Ein Verstorbener wird sich schon nicht wehren. Und die Angehörigen, auch, wenn sie noch befragt werden, stehen in der Regel zu solch einem Zeitpunkt ja massiv unter Schock. Wenn man sie in jener Situation also gekonnt und einfühlsam befragt, dürften sie wahrscheinlich zustimmen. Denn das ist ja der Trick bei der Widerspruchsregelung: Billig und kostenlos und mit wenig Aufwand an Spenderorgane kommen. Darum geht es.
Ethisch korrekt kommt mir diese „Lösung“ aber nicht vor. Sondern wie ein Billigheimer und ein aufgedrängtes Werbeangebot, bei dem man das Kleingedruckte nicht gelesen hat. Nur, dass man dann eben mit seinen Organen bezahlen muss.
Wenn man tatsächlich potentielle Organspender verstärkt zur Organspende bewegen möchte, gibt es nur eine einzige legitime und ethisch korrekte Möglichkeit dazu:
Jeder Bundesbürger muss aktiv gefragt werden, ob er Organspender sein möchte oder nicht. Und jeder Bundesbürger muss sich also aktiv entscheiden, für das eine oder das andere.
Aber dieser Billigheimer von Herrn Spahn, bei dem keine Entscheidung dann apriori einfach für eine Entscheidung gehalten und als eine umdefiniert wird, ist ethisch nicht tragbar. Derartiges gehört in die Rubrik der Marktschreier.



Kommentar verfassen