Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, selber homosexuell, möchte eine Praxis gesetzlich verbieten lassen, die oft im evangelikalen Umfeld Anwendung findet, nämlich sogenannte Konversionstherapien.
Damit ist gemeint, dass oftmals sogenannte bibeltreue Christen, die zu wissen glauben, was die Bibel auf das Hier und Heute übertragen so meine, Menschen, die homosexuell sind, in einer vermeintlichen Therapie, bestehend aus Gebet und Überredungskunst, dazu bringen wollen, künftig nicht mehr homosexuell zu sein.
Jens Spahn machte deutlich, dass Homosexualität keine Krankheit ist und demnach auch nicht therapiert werden muss.
Der evangelikale Bibelbund dagegen fühlt sich auf die Füße getreten und befürchtet, dass es ja bald strafbar werden könne, wenn man allein dafür bete, dass jemand nicht mehr so schwul sei.
Entschuldigen Sie, ich musste mir jetzt wirklich ein Lachen verkneifen.
Das kommt mir echt zu absurd vor, zu beten, dass jemand nicht mehr so schwul sein soll. Denn Homosexualität wählt man sich ja eigentlich nicht freiwillig aus. Oder wann haben Sie entschieden, dass Sie heterosexuell sind? Oder transsexuell? Oder bisexuell? Oder homosexuell? Oder whatever?
Was wohl bedenklich ist an solchen Konversionstherapien, ist, dass Menschen, die eben homosexuell veranlagt sind, durch ein solches Vorgehen stigmatisiert werden. Es wählt sich doch niemand den bewusst schweren Weg der Homosexualität, die es selbst in liberalen Demokratien immer noch nicht ganz leicht in Bezug auf die Anerkennung bei allen Menschen hat.
Andererseits muss man sagen, dass ein gesetzliches Verbot wohl auch ein bisschen mit Spatzen auf Kanonen geschossen ist oder umgekehrt, Sie wissen schon. Wer will, möge doch beten können, dass beispielsweise Jens Spahn nicht so schwul sei, aber deswegen braucht er ja nicht gleich strafrechtlich belangt zu werden.
Allerdings kenne ich mich in evangelikalen Kreisen dann nicht so sehr aus, als dass ich von einer Unbedenklichkeit derartiger sogenannter Therapien ausgehen könnte. Es mag sein, dass damit Menschen tatsächlich massiv unter Druck gesetzt werden. Insofern ist eine gesetzliche Strafbarkeit vielleicht auch nicht ganz aus der Luft gegriffen. Aber andererseits ist sie wohl auch nicht der richtige Weg.
Vor allem ist es aber so, dass man in eigener Sache und als Betroffener nie ein guter Anwalt ist. Wenn also der homosexuelle Gesundheitsminister Konversionstherapien verbieten will, wirkt das nicht gerade nach überwältigender Objektivität.



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