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Keine Frauenparkplätze mehr? Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?

Verwaltungsgericht München locuta, causa finita.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München darf in Eichstätt kein Parkplatz mehr als Frauenparkplatz ausgewiesen werden, zumindest keiner, welcher der Stadt gehört. Und dies dürfte dann bayernweit gelten, womöglich in Zukunft sogar für ganz Deutschland.

Speziell nur für Frauen ausgewiesene Parkplätze seien nämlich diskriminierend. Die Frau werde durch solche Parkplätze als schwach und hilfsbedürftig charakterisiert.

Eingerichtet hatte die Stadt Eichstätt derartige Parkplätze nach einem Vergewaltigungsfall, um Frauen mehr Sicherheit und Schutz zu geben.

Was allerdings weiterhin möglich sei, seien Parkplätze lediglich mit der Empfehlung, man möge sie bitte für Frauen freihalten.

Ein bisschen kommt man allerdings schon ins Grübeln.

Frauenparkplätze sind nicht mehr rechtens, wenn sie von der Stadt aus offiziell eingerichtet werden.

Andererseits richtet die Stadt Hannover gendergerechte Sprache ein, in welcher sie Mann und Frau völlig aus der Sprachregelung in geschriebenen Texten verbannt. Ist das nicht auch diskriminierend?

Wenn man nur noch als Neutrum angesprochen wird, anstatt als Mann oder Frau? Wäre es dann nicht sinnvoller, auf Formulierungen auszuweichen, wie „sehr geehrte Damen und Herren und Weitere“, wenn man schon in der Sprachlichkeit die sexuelle oder geschlechtliche Ausrichtung so exponiert betonen will ?

Der Logik nach wäre es korrekter. Und auch nicht diskriminierend.

Frauenparkplätze seien diskriminierend, weil hier Menschen nur aufgrund ihres Geschlechts eine Parkplatzreservierung bekommen.

Wenn aber andrerseits Menschen nicht mehr als „Frau“ bezeichnet werden sollen (sondern als „Anwesende“), nur weil sie zufällig eben eine Frau sind, werden auch sie wegen ihres Geschlechts diskriminiert.

Sagt man „sehr geehrt Damen und Herren“, diskriminiert mal alle, die sich geschlechtlich irgendwo dazwischen verorten. Sagt man „Anwesende“, diskriminiert man die „Damen und Herren“, die nur wegen ihres Geschlechts nicht mehr so bezeichnet werden sollen. Irgendwer kann sich immer diskriminiert fühlen.

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3 Kommentare

  1. gripseljagd

    Man könnte ja sowieso immer behaupten man wäre eine Frau 🙂 das wurde auch nie geahndet.
    Der Irrsinn wird auch gleich klar, wenn jemand Männer Parkplätze einrichten würde, das müsste dann ja auch gehen.

  2. Charly

    Wie wäre es, mal tief durchzuatmen und sich mit Fakten zu beschäftigen?
    Hier mal ein paar Fakten:
    Frauenparkplätze waren und sind nicht Bestandteil der StVO. Deshalb kann auch keine Stadt solche auf öffentlichen Plätzen einrichten.
    Alle bestehenden Frauenparkplätze befinden sich auf Privatgelände. Gemäß der StVO.
    Das Urteil grenzt also das bisherige Recht, Frauenparkplätze einzurichten nicht ein. Es gestattet lediglich keine Ausweitung in den öffentlichen Parkraum.

    Zu der angeblichen Sicherheit die Frauenparkplätze bieten sollen: Schon mal darüber Nachgedacht, dass entspr. Gewalttäter die Frauen in diesem Fall nicht mal mehr suchen müssen? Die Frauenparkplätzen bieten u.U. sogar solchen Tätern leichtere „Jagdgründe“ 🙁

    Ja, tatsächlich: Die Einrichtung von Frauenparkplätzen kann tatsächlich diskriminierend sein. Auch für die Frauen selbst. Spätestens, wenn auf privaten Parkplätzen (Supermarktparkplätze, Parkhäuser, etc.) Frauenparkplätze sich näher an den Ein- bzw. Ausgängen befinden und in größerer Anzahl vorhanden sind, als die Behindertenparkplätze, sind solche diskriminierend.

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