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Öl-Embargo. Die Entdeckung der Langsamkeit

Vorhin berichtete der Infosender BR24, dass die EU nun wohl tatsächlich ein Erdöl-Embargo gegen Russland durchsetzen will, damit die EU nicht mehr Putins Diktatur mit vielen Milliarden Euro monatlich finanziert, welche Krieg gegen die Ukraine führt.

Allerdings soll das Embargo so derart langsam inkrafttreten, dass Putin sich zwischenzeitlich in Ruhe nach neuen Kunden umsehen kann. Das Embargo soll dementsprechend frühestens Ende des Jahres inkrafttreten, und beispielsweise Ungarn würde, wenn überhaupt, erst Jahre später mit einem Embargo beginnen, weil es sehr stark vom russischen Erdöl abhängig sei.

Es ist ein bisschen so, als würde die EU sagen: Herr Putin, wir möchten Ihnen keine Umstände machen und gewähren Ihnen so viel Zeit, dass Sie ganz in Ruhe neue Kundenkontakte knüpfen können. Ach ja, und uns selber wollen wir auch keine Umstände machen.

Aber greifen Sie uns zwischenzeitlich bitte nicht mit Waffen an, die Sie aus unserem Geld finanziert haben.

Die ZEIT schreibt auf ihrem Blog dazu folgendes:

Ukrainischer Außenminister: Ölembargo mit Übergangsfristen „besser als nichts“
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Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba begrüßt die Pläne der EU-Kommission für ein Ölembargo gegen Russland. Die Ukraine sei zwar nicht erfreut darüber, dass die Öllieferungen erst innerhalb von mehreren Monaten auslaufen sollen, aber es sei „besser als nichts“, sagte Kuleba in einem Video auf Twitter.

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Mittlerweile müsse klar sein, dass die Zeit für „halbe Sanktionen oder halbe Maßnahmen“ vorbei sei, sagte Kuleba. Die EU könne nicht länger die Ukraine unterstützen und gleichzeitig über das Öl- und Gasgeschäft die russische „Kriegsmaschinerie“ finanzieren. Sollte ein Mitgliedsstaat das Embargo blockieren, „bedeutet dies eines: dass sie auf der russischen Seite stehen und die Verantwortung für alles mittragen, was Russland in der Ukraine tut„, warnte Kuleba.[…]

Quelle ZEIT ONLINE

Weil ein Embargo in der EU einstimmig beschlossen werden muss, könnte es für Ungarn und die Slowakei eine Ausnahmeregelung geben.

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