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Entsprechen die Ausgangsbeschränkungen überhaupt der Verfassung?

Auf ZEIT online ist die Frage folgendermaßen beantwortet:

Fachleute, Politiker*innen und sogar der Dienst des Bundestages bezweifeln, dass die Ausgangsbeschränkungen vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen können. Staatsrechtler und Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die Einschränkungen der Bürger*innen durch die Ausgangsbeschränkungen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen dürften. Letztlich müsste diese Frage aber das Bundesverfassungsgericht klären.

Andererseits muss man sagen, dass die Fixierung mancher Menschen derzeit auf das Thema Ausgangsbeschränkungen auch etwas einseitig ist.

Derartige Ausgangsbeschränkungen sind, das weiß man aus anderen Ländern, dazu geeignet, die Infektionszahlen in einem Land um etwa 10% bis 20% zu senken, was dann zur Folge hat, dass andere Grundrechte wieder wahrgenommen werden können, dass beispielsweise Geschäfte und Restaurants wieder öffnen können, Existenzen also nicht finanziell zerbrechen, und dass auch ganze Generationen von Schülern nicht mehr im Distanzunterricht zu Hause vor dem Bildschirm mit einer teilweise schlechten Internetverbindung vegetieren müssen, sondern in der Schule ihr Recht auf Bildung und somit ihr Recht auf die Gestaltung der eigenen Zukunft wieder wahrnehmen können.

Mehr zum Thema können Sie hier nachlesen.

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