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Corona-Demonstrationen. Muss man sich alles anhören?

Wir kennen das: wir sollen und müssen uns die Argumente des Anderen anhören.

Wir haben uns nun aber mittlerweile schon recht lange die Argumente extrem rechter Parteien angehört und glauben teilweise, diese prinzipielle Bereitschaft zum Zuhören nun auch auf Corunaleugner, von denen etwa 20.000 in Berlin auf die Straße gegangen sind, zumeist ohne Mundschutz und ohne die nötigen Mindestabstand, anwenden zu müssen.

Generell ist es richtig, dass in einer Demokratie auch eine Minderheit Gehör finden muss. Auch, wenn der ein oder andere aus dieser Minderheit glaubt, Bill Gates habe das Coronavirus höchstpersönlich erschaffen und man brauche nur einen Aluhut, um sich davor zu schützen.

Es ist das Wesen einer Demokratie und eines Rechtsstaates, dass die Minderheit und der Einzelne auch vor der Mehrheit geschützt wird.

Neu ist aber in Zeiten der Pandemie, dass eine Minderheit die Mehrheit in großem Umfang mit dem Virus anstecken kann und dann vieles kaputt ist.

Monatelang haben unzählige Menschen in Deutschland Abstand gehalten und ihre sozialen Kontakte drastisch reduziert, was schwer gefallen ist, um sich und ihre Angehörigen und alle übrigen Menschen vor der schweren Erkrankung Covid-19 zu schützen. Und sie haben auch Abstand gehalten, damit die Wirtschaft in Deutschland nicht völlig kollabiert und man auch weiterhin gut leben kann in Deutschland.

Wenn nun aber einige Menschen zufällig Superspreader sind und dann noch auf eine derartige Demonstration gehen, auf welcher die Hygienestandards offensichtlich nicht eingehalten werden können, ist die Mühe der großen Mehrheit in Deutschland mit einem Mal zunichte gemacht.

Ja, man kann demonstrieren für alle möglichen Ansichten, man muss sich aber dabei an geltendes Recht halten.

Denn auch dies ist das Wesen eines Rechtsstaates und einer Demokratie, dass dasjenige Recht gilt, das im gesellschaftlichen Konsens mit einer Mehrheit vereinbart wurde. Damit die Minderheit geschützt ist, damit aber auch die Mehrheit geschützt ist, damit jeder Einzelne geschützt ist und geschützt bleibt.

Das Titelbild ist ein Symbolbild.

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2 Kommentare

  1. Klaus

    Insofern sollte es in der Demokratie nicht nur einen Minderheiten-, sondern auch einen Mehrheitenschutz geben.

    Hoffentlich wird der bald exekutiv umgesetzt.

    • god.fish

      Eigentlich ist dieser Schutz ja im Schutz des Einzelnen schon verankert. Also auch der Einzelne, der zu einer Mehrheit gehört, hat ein Recht darauf, dass er geschützt wird und dass die Gesetze für alle gelten und nicht bei einer Minderheit ausgesetzt werden.

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