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Schulöffnungen versus Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Manchen Eltern reicht es mittlerweile im Homeoffice. Nebenbei die Kinder, hauptberuflich die Arbeit, das ist nervenaufreibend.

Der Ruf nach Öffnungen der Schulen und Kindertagesstätten wird daher lauter. Ist er aber richtig?

Der Lehrerverband ließ gestern von sich hören, er habe angedacht, ob man nicht halbe Klassen zeitversetzt wieder in die Schule schicken könnte.

Aber sind wir mal ehrlich. Ein signifikanter Rückgang der Neuinfektionen mit dem Coronavirus steht in direkter Korrelation mit den Schulschließungen. Die Schulschließungen hatten die Neuinfektionen massiv zurückgedrängt.

Zwar gibt es Vermutungen, dass kleine Kinder und Jugendliche möglicherweise nicht so stark von einer Coronainfektion betroffen sein könnten, gesichert ist dies aber keineswegs. Und unklar ist auch, welche Spätfolgen selbst glimpflich abgelaufene Coronainfektionen für die Betroffenen haben. Es gibt Berichte, wonach beispielsweise die Lunge von Menschen, die nicht sonderlich schwer infiziert waren, dauerhaft schwier geschädigt bleibt. Zudem ist bislang noch unklar, ob sich in Deutschland überhaupt eine Herdenimmunität einstellen könnte, weil man nicht weiß, ob Menschen, die an Covid-19 erkrankt waren und diese Erkrankung überlebt hatten, danach überhaupt eine Immunität erlangen.

Zur Eindämmung der Coronapandemie sind zwei Dinge wichtig, nämlich Hygiene und Abstand halten. Beides Dinge, die auch mit halbierten Klassen in der Schule bestenfalls halbherzig und wohlwollend, wohl aber kaum effektiv und auf Dauer korrekt eingehalten werden können. Alles andere dürfte Wunschdenken sein.

Das Grundgesetz formuliert das Recht auf Bildung. Es besteht Schulpflicht. Kinder müssen in die Schule, ob sie nun wollen oder nicht. Dieses Grundrecht auf Bildung kollidiert aber mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, welches zweifelsohne das wichtigere Grundrecht sein dürfte.

Es dürfte ebenfalls Wunschdenken sein, dass Eltern entspannt zu Hause Homeoffice machen können, während sie ihre Kinder in Unsicherheit in der Schule, der Kita oder dem Hort wissen. Beruhigtes Arbeiten dürfte so nicht Einzug halten im Homeoffice. Wer fürchten muss, dass die Kinder aufgrund der Kontakte in der Kita, im Hort oder in der Schule selbst erkranken und das Virus mit nach Hause bringen, kann kaum entspannt arbeiten.

Professor Boehme-Neßler für öffentliches Recht, Medienrecht und Telekommunikationsrecht, bringt in der ZEIT das Thema treffsicher auf den Punkt. Nachlesen können Sie es hier.

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