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Wie hältst Du’s mit der Organspende

Diesen Donnerstag soll in Deutschland im Bundestag über die sogenannte Widerspruchsregelung abgestimmt werden.

Sie lautet im Kern: jeder deutsche Bürger ist a priori und per Gesetz erstmal potentieller Organspender, es sei denn, er wiederspricht. Zu Lebzeiten.

Unklar ist, warum die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen in Deutschland diesem Ansatz nach mit dem Hirntod plötzlich in einem Automatismus aufhören soll, sodass der Körper des Menschen mit einem Mal eben nicht mehr unverletzlich wäre, sondern man Organe entnehmen dürfte. Wie will man das denn ethisch begründen ?

Käme die Widerspruchsregelung, hieße das für alle, die immer wieder vergessen, ihre Zeitungsabos zu kündigen, dass sie sich nun um ein nicht ganz unwesentliches weiteres Detail auch noch kümmern müssten: ihren eventuellen Widerspruch nämlich. Während man sich bei der Entscheidungslösung frei für oder gegen die Organspende entscheiden kann, geriete man bei der Widerspruchslösung in einen ethischen Rechtfertigungsdruck, weshalb man der Organspende denn widersprechen wolle.

Seriöser und der Wahrung der Würde des Menschen doch viel angemessener wäre die Entscheidungslösung. Der Bürger würde beispielsweise beim Abholen seines Personalausweises auf dem Amt Ja oder Nein ankreuzen müssen in Bezug auf die Organspende.

Aber ja, diese Lösung ist teurer: denn man müsste Werbung schalten und um das Wohlwollen und die Zustimmung der Menschen zur freiwilligen Organspende kämpfen. Mit der Widerspruchslösung hingegen geht es viel billiger. Soll aber die Würde des Menschen mit den Werbekosten auf die Waage geworfen werden ? Wollen wir das wirklich ?

Denken wir mal daran: mit der Entscheidungslösung würden sicherlich ebenfalls eine ganze Menge mehr Spenderorgane zur Verfügung stehen. Und die freie und aktive Entscheidung der Menschen würde geachtet. Denn der umgekehrte Fall der Widerspruchslösung lautet im übertragenen Sinne doch so: „Glückwunsch, Sie haben nun ein Zeitungsabo, sofern Sie nicht widersprechen ! Aber warten Sie mit Ihrem Widerspruch doch lieber noch ein Weilchen.“

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5 Kommentare

  1. deutschlandssterne

    Der Gesetzentwurf von [entfernt]-Spahn ist durchgefallen, Gott sei Dank! Spahn wollte auf die Nachlässigkeit der Bürger spekulieren die Organspende z.B. in einer Patientenverfügung zu verbieten. Das ist schon sehr schäbig und bösartig.
    Die Lösung der anderen Fraktionen eine Datenbank aufzubauen wo man sich eintragen kann und die Bürger zu informieren ist vielleicht die weniger ergiebigere Lösung, aber eine die mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das wäre bei dem Gesetz von Jens Spahn schon sehr grenzwertig gewesen, zumal er sich bereits an 16jährigen vergreifen wollte!

    • theolounge.blog

      Auch die Entscheidungslösung informiert Jungendliche ab 16 Jahren, das ist sicher nicht falsch. Aber eine aktive Entscheidung ist in der Tat bestimmt mehr das, was dem Grundgesetz entspricht.

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