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Was gegen die Todesstrafe spricht

In Deutschland feiert man derzeit 70 Jahre Grundgesetz, also die deutsche Verfassung, die unter anderem auch die Todesstrafe verbietet.

Die Mehrheit der Deutschen ist mittlerweile gegen die Todesstrafe, was natürlich eine sehr positive Entwicklung ist.

Trotzdem kann es immer noch vereinzelt Menschen geben, die die Todesstrafe befürworten. Natürlich nicht für sich selber, aber für andere. Es kommt immer immer auf die Perspektive an, aus der heraus man sich dem Thema nähert.

Aber egal, Leute, die die Todesstrafe befürworten, argumentieren gerne so, dass damit ja Recht geschaffen werde. Der Gerechtigkeit solle genüge getan werden.

Allerdings, was ist gerecht daran, wenn der Staat einen Menschen tötet? Das sind keine ehernen Beweggründe, sondern niedere. Denn der durch hübsche vermeintlich ehrenwerte Absichten verschleierte Beweggrund heißt eigentlich bei genauerem Hinsehen: Rache. Diese Leute wollen Rache für einen Tod.

Nun gibt es natürlich durchaus dramatische Morde, bei denen es naheliegend oder zumindest nachvollziehbar wäre, Rache zu fordern. Aber was wäre das für ein Staat, dessen Gesetzgebung auf dem aus einem Affekt heraus gewachsenen Verlangen beruhen würde, ebenfalls einen Menschen zu töten? In einem solchen Staat würde man nicht unbedingt leben wollen.

Ein Argument gegen die Todesstrafe ist auf jeden Fall das folgende:

Wenn der Staat einen Mörder ebenfalls ermorden würde, hätte man nicht null Morde, sondern zwei.

Die staatlich vorgenommene Ermordung eines Mörders annulliert nämlich einen Mord nicht. Sondern verdoppelt ihn.

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16 Kommentare

  1. Gerd Wittka

    Ich heiße die ethische Grundrichtung der Ablehnung der Todesstrafe für sehr richtig, die aus deinen Überlegungen hervorgeht.
    Das Problem ist nur, dass BefürworterInnen der Todesstrafe auch damit argumentieren, dass die Todesstrafe selbst kein Mord sei, da dem ja Recht und Gesetz zugrunde liege, während der bestrafte Mord gerade gegen geltendes Recht stehe.
    Meine ablehnende Haltung ergibt sich erstens aus dem grundsätzlichen Rechtsverständnis einer Bestrafung in Deutschland, die eben nicht dem Rachegedanken folgt, sondern der Herstellung einer gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung und die Strafe zugleich auch die Möglichkeit der Resozialisierung des Täters vorsieht. Gerade dieser letzte Aspekt wäre aber bei der Vollstreckung der Todesstrafe nicht gegeben.
    Ein zweiter Strang meiner Ablehnung ist, dass kein Mensch das Recht hat, anderes menschliches Leben zu töten und das die Tötung jedweden Lebens ein malum ist.
    In letzter Konsequenz bejaht und angenommen würde dies auch in anderen Bereichen zu weitreichenden Konsequenzen führen müssen, wie z.B. auch der Schwangerschaftsabbruch oder auch die Tötung auf Verlangen (Euthanasie).
    Da der zweite Aspekt aber von einer religiösen oder sittlichen Grundhaltung ausgeht, muss sich ein Staat und eine Gesellschaft zu dieser Grundhaltung und zeitlos verbindlich bekennen, wenn man diese Tötungsverbot nicht irgendwann einmal relativieren will.

    • theolounge.blog

      Ja, danke Dir.
      Diejenigen Leute, die glauben, eine staatliche Tötung sei okay, weil das Gesetz es ja erlaube, haben nicht viel über das Thema nachgedacht, vermute ich. Das Recht auf Leben ist ein unantastbares Menschenrecht.

  2. ruhland99

    Bei erwiesen Morden fallen mir trotzdem die alten mosaischen Gesetze ein. Da würde man einen z.B. Kindesmörder nicht unbedingt mit einem in der Haft ermöglichten Jura Studium belohnen.

      • theolounge.blog

        Entweder es ist richtig, ein Menschenleben zu nehmen (ist es nicht), oder es ist falsch (wovon ich ausgehe). Wenn es falsch ist, sollte das umfassend gelten. Für jedes Menschenleben.

      • theolounge.blog

        Ich meine: wenn man der Meinung ist, es ist falsch, dass jemand einen anderen Menschen ermordet (und das ist in der Tat falsch), dann sollte das für jeden Menschen gelten: Niemand darf ermordet werden.
        Drum kann man nicht, wenn man diesem Prinzip zugestimmt hab, hingehen und die Todesstrafe für bestimmte Menschen fordern, denn diese Strafe nimmt Menschen ebenso das Leben. Und das hatte man ja eben kategorisch für unzulässig erklärt.

      • ruhland99

        Und das hat Moses aber anders gesehen. Aber wie dem auch sei: ich halte es für legitim eine andere Meinung zu haben. Vielleicht auch weil ich in meinem Leben auch schon ‚mal Opfer hätte sein können. Und damalige Opfer (nicht nur Taxifahrer, sonst käme ich ja gleich auf eine bestimmte Schiene) persönlich kannte. Da möge man meine Einstellung verstehen. Die Opfer sind tot – und das dauert lange. Die Täter geniessen nach ein paar Jahren Haft möglicherweise auch noch die Tantiemen für ihre Lebensgeschichte. Der erste „NachkriegsBankräuberund Mörder“ in Frankfurt/Main war ein Nachbar, der ziemlich bald wieder am Alltagsleben teilnahm und Brigitte Hogefeld z. B. ist jetzt in Sachen „Frieden“ unterwegs. Letztere erwähne ich nur, weil ich seit kurzem in Bad Kleinen wohne. Und bei diesem „historischen Ereignis“ ist es ja immer noch umstritten wie das mit dem „Leben nehmen“ wirklich war. Trotz allem, ich respektiere Ihre Meinung. In diesem Sinne hoffen wir auf eine Zukunft in der man das Thema nicht mehr diskutieren muss!

  3. Gerd Wittka

    Die alles entscheidende Frage ist doch die, ob der Mensch das Recht hat, zu entscheiden, ob ein anderer Mensch leben darf oder nicht?
    Die christliche Botschaft ist in dieser Frage eigentlich eindeutig: Gott allein ist der Herr über das Leben.
    Daraus leitet sich die unzweifelhaft religiöse und ethische Norm ab, dass der Mensch eben nicht für sich die Verfügbarkeit des Lebens in Anspruch nehmen darf.
    Und dies gilt grundsätzlich für alle Facetten und Bereiche des Lebens, selbst für eine Notwehrsitution; auch diese steht in ihrer ethischen Bewertung unter diesem Dictum.
    Und wenn der Mensch nicht das Recht hat, zu töten, dann kann dieses Recht auch nicht ein Staat haben, denn woher sollte dieses vermeintliche Recht des Staates kommen? Er kann es ja nirgendwo her ableiten, wenn er sich nicht anmaßen will, göttliche Autorität zu besitzen!
    Papst Franziskus hat vor wenigen Monaten daher unzweifelhaft dazu Stellung genommen und zwar im Zusammenhang mit der sogenannten „Todesstrafe“, die nach unserem bundesdeutschen Rechtsverständnis dem Wesen nach auch keine „Strafe“ ist (aber das würde hier zu weit führen, das bundesdeutsche staatliche Strafwesen darzulegen).
    Der Bezug auf etwaiges mosaisches Recht ist für Christen ausgeschlossen, weil die Botschaft Jesu eine andere ist und Jesus von sich erklärt, dass mit ihm das „Gesetz“ (damit ist das mosaische Gesetz) nicht aufgehoben, sondern erfüllt ist.
    Hier ist Mt 5, 17ff. von besonderer Bedeutung:

    „….Mt 5, 17 – 20

    Über die Erfüllung der Weisung Gottes
    17 Denkt nicht, ich sei gekommen, um das Gesetz und die Propheten aufzuheben! Ich bin nicht gekommen, um aufzuheben, sondern um zu erfüllen.
    18 Amen, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird kein Jota und kein Häkchen des Gesetzes vergehen, bevor nicht alles geschehen ist.
    19 Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein. Wer sie aber hält und halten lehrt, der wird groß sein im Himmelreich.
    20 Darum sage ich euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer, werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen. …“ Quelle: revidierte Einheitsübersetzung von 2016

    • theolounge.blog

      Ja, sehe ich auch so. Die Todesstrafe lässt sich christlich nicht legitimieren. Glücklicherweise nicht. Und ja, aus christlicher Sicht wird Jesus so gesehen, dass er die Erfüllung der Tora ist und mit ihm eine neue Zeit anbricht und dass er gewissermaßen die Thora neu interpretiert.

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