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Kurzes Rennen, lebenslang Knast

Am 1. Februar 2016 unternehmen in Berlin ein 27 Jähriger und ein 30 Jähriger in ihren ps-starken Autos ein Rennen. Mitten in der Stadt, auf dem Ku’damm.

Tempo bis 160 kmh. Auf der Verängerung des Ku’damms fährt ein 69 Jähriger über eine grüne Ampel. Er sitzt in seinem Jeep, der von den rasenden Autos erfasst und 70 Meter weit geschleudert wird. Er stribt.

Zunächst waren die beiden „Rennfahrer“ vom Landgericht Berlin wegen Mordes verurteilt worden, dann kassierte der Bundesgerichtshof das Urteil, nun wurden sie in derselben Sache erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt, wieder vom Landgericht Berlin

Kurzer Spaß (sofern solche Rennen überhaupt jemandem Spaß machen sollten), lebenslang Gefängnis.

Neu ist, dass in Deutschland seit Oktober 2017 illegale Autorennen z.B. in Städten nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftatbestand gelten. Kommt dabei dann noch jemand zu Tode, kann das zu bis zu 10 Jahren Haft für die Teilnehmer des illegalen Rennens führen.

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